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Wer ein neues Fahrzeug kauft, muss dieses auch bei der örtlichen Zulassungsstelle vorstellen. Doch was brauchen Besitzer eines neuen Fahrzeugs eigentlich für die ordnungsgemäße Zulassung?
Nicht alle erworbenen Fahrzeuge brauchen zugelassen zu werden, bei vielen Autoverkäufern gehört die Zulassung zum Service des Autokaufs dazu. Wird dies nicht explizit angeboten, sollte beim Verkäufer nachfragt werden, eventuell kann man darüber verhandeln und sich den Aufwand für die Zulassung des Fahrzeugs sparen.
Ab 2007 wurden einheitliche Regeln für die Fahrzeugzulassung erlassen. In diesen wird auch geregelt, welche Papiere vorgelegt werden müssen. Absolut notwendig ist auf jeden Fall ein gültiger Personalausweis, aus dem die aktuelle Anschrift des Fahrzeughalters hervorgeht. Alternativ kann hier auch eine aktuelle Meldebestätigung oder ein gültiger Reisepass eingereicht werden. Für juristische Personen, Firmen, GmbHs oder Vereine gelten besondere Vorschriften. Hier wird ein Nachweis über die Firmenanschrift sowie die zugehörigen Niederlassungen, an denen das Fahrzeug zum Einsatz kommt, gefordert. Wer nicht selbst bei der Anmeldung erscheinen kann, kann auch eine Vollmacht an jemand anderes ausstellen. Bei Minderjährigen muss natürlich die Einverständniserklärung beider Elternteile vorgelegt werden.
Bei der Zulassung brauchen Autofahrer weiterhin auch den alten Fahrzeugbrief und die elektronische Versicherungsbestätigung der eigenen Autoversicherung. Hier ist es völlig ausreichend, wenn die VB-Nummer übermittelt wird, eine Deckungskarte wird heute nicht mehr benötigt. Nicht vergessen darf man auch das TÜV- und AU-Gutachten, die alten Kennzeichen (falls diese noch vorhanden sind) und eine Einzugsermächtigung für den Einzug der Kfz-Steuer durch das Finanzamt. Dies wird einmal jährlich vom Konto abgebucht.
Die Zulassung von Oldtimern erfordert zusätzlich zu den oben genannten Papieren noch weitere Dokumente. Notwendig ist hier auf jeden Fall das Gutachten, in dem das Fahrzeug eindeutig als Oldtimer eingestuft wird. Wer über eine 07-Nummer verfügt, benötigt außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Punktekonto in Flensburg. (Umweltzonen 2012: Mehr Städte, verschärfte Regeln)
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