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Das Vermögen von Ehepaaren kann nach der Scheidung über einen Zugewinnausgleich oder nach den Fakten aus dem Ehevertrag aufgeteilt werden. Doch was genau bedeutet eigentlich der Zugewinnausgleich?
Bei der Zugewinngemeinschaft werden die Güter der Paare während der Ehe getrennt gesehen und können so auch nach der Scheidung nicht vom anderen Partner eingefordert werden. Gegenstände, Geld und Immobilien, die vor der Eheschließung dem anderen gehörten, werden somit unangreifbar für den anderen Partner. Anders sieht es aber bei dem Vermögen aus, dass während der Ehe aufgebaut wurde. Von diesem kann der Partner die Hälfte verlangen, der weniger Vermögen erzielt hat. Aus diesem Grund darf der Partner größere Werte auch nicht einfach verkaufen, da sich das ja auch finanziell negativ auf den Gewinnausgleich auswirken würde. Auch das Verschenken ist ohne Erlaubnis nicht möglich. Um sich dem zu entziehen, kann man auch einen Ehevertrag abschließen, in dem der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird.
Bei dieser Art der Vermögenstrennung haften grundsätzlich beide Partner nur für die eigenen Schulden, was besonders bei großen Krediten sehr von Vorteil ist. Schließlich will man nicht die Verschuldung des anderen ausbügeln müssen. Ohne den Ausgleich würde der Ehepartner automatisch mit für die Rückzahlung der Kreditsumme haften, was in vielen Fällen schon zum totalen Bankrott und der Privatinsolvenz geführt hat. Überlegen Sie sich daher genau, ob Sie für Ihren Partner haften wollen. Im Falle der Scheidung muss der Ehepartner einen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen. Die Berechnung der Höhe ist umso schwieriger, desto mehr Besitztümer während der Ehe angehäuft wurden.
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Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung