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Zubehörteile: Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz

tm (CF)

Wer sein Fahrzeug mit optional erhältlichen Zubehörteilen aufwertet, muss die Kfz-Versicherung davon unbedingt unterrichten. Andernfalls könnte diese im Schadensfall die Abgeltung eventueller Schäden verweigern.

Versicherung muss informiert werden

Tuning liegt voll im Trend. Damit sind nicht nur die erkennbar aufgemotzten, tiefergelegten Sportwagen gemeint, sondern durchaus auch der Familien-Golf, der mit einem neuen Spoiler etwas sportlicher daherkommen soll. Der Umsatz mit Fahrzeug- Zubehörteilen brummt demnach wie selten zuvor.

Wenn Sie als Käufer solche Zubehörteile erwerben und vielleicht sogar in Eigenregie verbauen, dürfen Sie allerdings die Mitteilung an ihre Kfz-Versicherung nicht vergessen. Als Versicherungsnehmer haben Sie nämlich eine vertraglich zugesagte Informationspflicht. Diese umfasst Meldungen über den Wechsel der Anschrift genauso wie über Veränderungen am versicherten Fahrzeug. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen neuen Spoiler montieren oder gleich die gesamte Auspuffanlage verändern. Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie jede größere Veränderung an Ihrem Auto sofort der Kfz-Versicherung melden. .

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Im Extremfall gar kein Versicherungsschutz

Der Gedanke hinter dieser Informationspflicht ist nachvollziehbar: Wer sein Fahrzeug mit Zubehörteilen aufwertet, verändert auch den Fahrzeugwert. Bei aufwendigen Tunings mit Tieferlegung, neuen Sportreifen und Doppelrohr-Auspuff stehen hier schnell vier- bis fünfstellige Beträge für die Umbauten auf der Rechnung, die die Versicherungssache deutlich verändern. Im Schadensfall müsste die Kfz-Versicherung nicht nur für das ursprünglich versicherte Fahrzeug, sondern auch für die zusätzlich verbauten Zubehörteile aufkommen – ein Mehraufwand, den sie ohne vorherige Meldung nicht kalkulieren kann.

In einem solchen Fall darf die Kfz-Versicherung nicht nur den Ersatz der Zubehörteile, sondern gleich den gesamten Versicherungsschutz verweigern – schließlich sind Sie als Versicherungsnehmer vertragsbrüchig, weil Sie der besagten Informationspflicht nicht nachgekommen sind. Wie Ihre Kfz-Versicherung Zubehörteile behandelt, erfahren Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Als Hausnummer gilt: Zubehörteile sind bis zu einem Wert von etwa 3.000 Euro mitversichert. Alles, was darüber hinausgeht, muss unbedingt vor dem Einbau gemeldet werden und kann einen Aufpreis zur Folge haben.


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