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Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen wollen

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Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen wollen

eh (CF)

Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen möchten. Eine Lebensversicherung dient nicht nur der Absicherung geliebter Angehöriger nach dem Tod des Versicherten, sondern ist auch eine Altersabsicherung. Es gibt einige Tipps, die Sie bei der Auszahlung beachten sollten.

Lebensversicherung auszahlen lassen: Vertrag beachten

Es gibt verschiedene Lebensversicherungen, die rechtlich unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn Sie eine Todesfallversicherung abgeschlossen haben, ist eine Auszahlung nicht möglich. Hier wird die Versicherungssumme tatsächlich nur beim Tod des Versicherten ausgezahlt. Anders hingegen ist es bei den Versicherungstypen Erlebensfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Aussteuerversicherung. Ist das Versicherungsende durch Fristablauf erreicht oder ist das Alter des Versicherten maßgeblich für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses, ist eine Auszahlung möglich. Prüfen Sie auf jeden Fall, bevor Sie sich die Lebensversicherung auszahlen lassen, ob der Versicherungsvertrag mehrere Grundformen der Versicherungsarten kombiniert.

Rückkaufswert ist maßgebend

Sobald Sie sich entschließen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, errechnet die Versicherung den Rückkaufswert. Sofern es vertraglich geregelt ist, können Sie ihn sich auch vorzeitig auszahlen lassen. Die meisten Vorteile entstehen Ihnen dann, wenn Sie sich kurz vor Versicherungsende entschließen, die Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Ein Stornoabzug entfällt dann meistens. Auch hier sind die individuellen vertraglichen Regelungen von Bedeutung. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Eine weitere Besonderheit gibt es, wenn Sie sich genau im letzten Versicherungsjahr befinden und die Lebensversicherung auszahlen lassen möchten. Je nach Versicherungsvertrag ist es möglich, dass Sie die restlichen Beiträge entfallen lassen und sich die Summe vorzeitig auszahlen lassen. Die fehlenden Beiträge werden dieser Auszahlung abgezogen, zusammen mit einem Vorfälligkeitszins. Ihr Versicherungsschutz ist dann noch bis zum eigentlichen Vertragsablauf gültig.


eh (CF)  

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