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Wohn-Riester: Steuerliche Förderung und Zulagen

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Wohn-Riester-Förderung: Steuerliche Förderung und Zulagen

tm (CF)

Bei der Wohn-Riester-Förderung handelt es sich um eine Art Sparvertrag für das Eigenheim. Dabei können Sie Einzahlungen in die Riester-Rente für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims nutzen. Neben den üblichen Zulagen gibt es hierbei auch steuerliche Vorteile.

Wohn-Riester-Förderung: Die Zulagen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Nutzung der Wohn-Riester-Förderung ist, dass Sie das entsprechende Eigenheim auch selber nutzen. Außerdem dürfen Sie die Beträge nicht für eine Modernisierung verwenden.

Die Zulagen stimmen mit einem klassischen Riester-Vertrag überein. Neben der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten Sie pro Kind 185 Euro. Noch besser wird die Situation bei Neugeborenen ab 2008, hier zahlt der Staat 300 Euro im Jahr. Für diese Gelder gibt es natürlich ebenfalls Voraussetzungen: Sie müssen jährlich vier Prozent vom Bruttovorjahreseinkommen an die Wohn-Riester-Förderung überweisen.

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In jungen Jahren Steuern sparen

Neben den Zulagen gibt es auch Anreize durch eine steuerliche Förderung. Wie bei anderen Riester-Produkten müssen Sie auf die Einzahlungen in den Vertrag keine Steuern zahlen. Im Rentenalter werden für Sie dann allerdings Steuern fällig. Wenn die Möglichkeit einer sofortigen Rückzahlung vorhanden ist, wird Ihnen ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Falls Sie nicht die Variante der sofortigen Rückzahlung wählen, müssen Sie die Steuern über einen Zeitraum von 25 Jahren abzahlen.

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