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Welche Nebenkosten anfallen dürfen und welche nicht, ist regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Entgegen aller Unsicherheiten ist die Thematik hierzulande ganz klar geregelt – Diskussionsspielraum kann es dementsprechend eigentlich nicht geben.
Grundsätzlich muss ein Mieter jene Nebenkosten zahlen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Der Vermieter kann allerdings nicht alle anfallenden Kosten auf den Mieter abwälzen, sondern muss sich bei der Zusammenstellung der Nebenkostenabrechnung an die so genannte Betriebskostenverordnung (früher Berechnungsverordnung) halten.
Zu den klassischen Nebenkosten gehören die Wasser- und Abwasserkosten (Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage, Wasserverbrauch), Strom- und Heizkosten für gemeinsam genutzte Räume (zum Beispiel Beleuchtung im Flur und Eingangsbereich), etwaige Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen für gemeinsam genutzte Räume, Straßenreinigungs- und Müllabfuhraufwendungen sowie diverse Versicherungen (zum Beispiel Gebäude- und Glasversicherung). Daneben sind auch Grundsteuer, Fahrstuhlwartung, Schornsteinreinigung und Gebühren für eine gemeinschaftlich genutzte TV-Anlage (Kabel, Satellit) umlagefähig. (So kontrollieren Sie Ihre Nebenkosten)
Je nach Wohnkonstellation können noch einige Sonderposten dazukommen, die jedoch explizit im Mietvertrag festgehalten werden müssen. Das können beispielsweise Wartungs- und Unterhaltskosten für eine gemeinschaftlich genutzte Sauna- oder Schwimmbad-Anlage sein.
Nicht alle Nebenkosten, die in einem Haus anfallen, sind übrigens für jeden Bewohner relevant: Wer beispielsweise keinen Tiefgaragenstellplatz gemietet hat, muss auch nicht für dessen Wartung mitbezahlen. Wohnungen im Erdgeschoss müssen sich weiterhin nur dann an den Fahrstuhlkosten beteiligen, wenn Sie diesen für den Zugang zum Keller, Müllraum oder Parkhaus nutzen können.
Sämtliche Nebenkosten-Positionen werden über einen bestimmten Verteilerschlüssel auf den Mieter umgelegt. Für gewöhnlich erfolgt dies nach der Anzahl der bewohnten Quadratmeter, in einigen Fällen aber auch nach der Kopfzahl des Haushalts.
Das sollten Sie zum Thema Nebenkosten wissen
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