ls (CF)
Mit einer Staffelmiete können Vermieter und Mieter die regelmäßige Erhöhung der Miete vereinbaren. So erhalten beide Seiten im Idealfall auf mehrere Jahre hinaus Planungssicherheit.
Wenn Sie eine Wohnung mieten, dann schließen Sie mit dem Vermieter einen Vertrag ab. Neben vielen anderen Aspekten des Mietverhältnisses regelt der Vertrag auch die Höhe der Miete. Diese bleibt jedoch nicht über den gesamten Mietzeitraum gleich, sondern wird von Zeit zu Zeit angepasst. Schließlich gibt es Jahr für Jahr für eine gewisse Entwertung des Geldes zu verzeichnen, was auch Auswirkungen auf den Mietspiegel hat.
Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, können die Vertragspartner von vornherein eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren, mit der in regelmäßigen Abständen eine bestimmte Erhöhung wirksam wird.
Zu den Besonderheiten der Staffelmiete gehört auch, dass eine längerfristige Dauer des Mietverhältnisses vereinbart wird. Normalerweise schließen Mieter und Vermieter den Vertrag auf unbestimmte Zeit. Zumindest der Mieter hat aber die Möglichkeit, jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
Werden eine Staffelmiete und somit die regelmäßige Erhöhung der Zahlungen vereinbart, gelten andere Regeln. Bei Vertragsabschluss wird eine Kündigung des Mieters innerhalb der nächsten vier Jahre zunächst ausgeschlossen.
Die Höhe der Miete orientiert sich in vielen Fällen am örtlichen Mietspiegel. Das bedeutet normalerweise alle ein bis zwei Jahre eine Mieterhöhung. Deutlich teurer wird es für den Mieter zudem, wenn der Vermieter eine umfangreiche Sanierung vornimmt und sich dadurch der Wohnwert spürbar erhöht. Dann kann er die Miete anheben - es sei denn, es ist eine Staffelmiete vereinbart.
ls (CF)
Verfolgen Sie den DAX live von der Parkettkamera in Frankfurt.
Jetzt starten
Hausrat, Haftpflicht & Co.: Was Sie brauchen. Versicherung