ks (CF)
Der Versorgungsausgleich wird nach jeder Scheidung durchgeführt und dient dazu, die Ansprüche der Altersvorsorge aus der Ehe zwischen den Partnern aufzuteilen.
Soziale Absicherung ist wichtig. Der Ausgleich wird deshalb in der Regel bei jeder Scheidung durchgeführt und dient dazu, den Partner im Alter abzusichern, der während der Ehe lange Zeit nicht arbeiten konnte. Die Gründe liegen hier oft in der Erziehungszeit der Kinder oder in Krankheit und Arbeitslosigkeit. Schließlich soll der Partner nicht benachteiligt werden, weil er die Kinder großgezogen hat, statt Beiträge in die Sozialversicherung einzuzahlen. Doch auch bei Paaren ohne Kinder gibt es einen Versorgungsausgleich.
Der Ausgleich wird nicht durchgeführt, wenn die Ehe weniger als drei Jahre andauerte, oder wenn es einen Ehevertrag gibt, in dem dies ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Zum Ausgleich gehören immer alle Leistungen aus der Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und sonstigen zusätzlichen Absicherungen wie die "Riester"-Rente oder auch private Lebens- und Rentenversicherungen. Wenn die Scheidung läuft, wird vom Scheidungsgericht genau geklärt, welche Absicherungen es gibt und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich stattfinden wird. Dieser findet heute nicht mehr nur einseitig statt, wie es beispielsweise früher mal der Fall war. Seit dem Jahre 2009 erhalten beide Partner ein Anrecht auf die Vorsorgeleistungen des anderen Partners. Der Versorgungsausgleich bezieht sich übrigens nur auf die Lebensversicherungen, die als monatliche Rente bis zum Ende der Lebenszeit und nicht als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Die Lebensversicherungen mit Einmalauszahlung werden bei einer Scheidung jedoch bei einem Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wenn der Rentenberechtigte vor Renteneintritt verstirbt, wird beim Verpflichteten nichts gekürzt.
ks (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung