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In Deutschland herrscht seit diesem Jahr die sogenannte situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Verhältnissen etwa mit Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch muss der Fahrer das Auto mit rutschfesten Winterreifen ausstatten. Im Ausland gelten teilweise andere Regeln. Wir informieren Sie über Regelungen der wichtigsten Urlaubsländer, die in der kalten Jahreszeit für eine Reise infrage kommen.
Obgleich Österreich und die Schweiz als Urlaubsländer für Ski-Freunde gelten und dort in den Wintermonaten bekanntermaßen viel Schnee liegt, herrscht in beiden Ländern laut ADAC keine generelle Winterreifenpflicht.
Winterreifenpflicht im Ausland: Andere Länder, andere Sitten (Quelle: imago)
In Österreich greift dennoch eine vergleichbare Regelung wie in Deutschland: Pkw und Lkw bis zu 3,5 Tonnen müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
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Die Mindestprofiltiefe beträgt dort jedoch vier Millimeter – in Deutschland lediglich 1,6 Millimeter. Bei Verstößen und einer Gefährdung kann dort eine empfindliche Geldbuße in Höhe von bis zu 5000 Euro anfallen, so der Automobilclub Deutschland.
In der Schweiz werden Winterreifen bei entsprechender Witterung lediglich empfohlen, es kann aber bei Unfällen mit einer Sommerbereifung kann zu einer erheblichen Mithaftung kommen.
Wenn Sie im Winter nach Frankreich in den Urlaub fahren, sollten Sie daran denken, dass die Benutzung von Winterreifen bei schlechten Witterungsverhältnissen durch eine kurzfristige Beschilderung angeordnet wird.
Ähnlich ist es in Italien: Vor allem wenn Ihr Urlaub Sie in die Provinzen Mailand und Südtirol führt, sollten Sie wissen, dass auf einzelnen Strecken die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben wird. Im Aostatal hingegen herrscht vom 15. Oktober bis zum 15. April eine Winterreifenpflicht, so der ADAC.
Insofern macht es freilich Sinn, gleich mit Winterreifen in den Urlaub zu fahren und auf alle Fälle Schneeketten im Kofferraum zu haben.
Zwischen dem 1. November und 31. März sind Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Seit Neuestem gilt diese Regelung für alle Straßen in Tschechien.
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Auch in Slowenien besteht eine Winterreifenpflicht. Die Reifen müssen zwischen dem 15. November und 15. März aufgezogen werden – und bei winterlichen Straßenverhältnissen auch außerhalb dieses Zeitraums.
In Großbritannien, Norwegen, Dänemark, Polen, Belgien und den Niederlanden gibt es laut "Focus" wiederum keine Winterreifenpflicht.
Hier ist es auch möglich, anstatt der Winterreifen Schneeketten an den Antriebsrädern zu verwenden – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Straßen fast vollständig durch Eis oder Schnee bedeckt sind.
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