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Wer mit zwei oder mehr Monatsmieten im Rückstand ist, dem droht die Räumung. Verhindern lässt sie sich in vielen Fällen durch eine sofortige Zahlung der Schulden - allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Es gibt viele Gründe, warum Mieter mit den vereinbarten Zahlungen an ihren Vermieter in Rückstand geraten können: Scheidung, Krankheit oder Einbußen im Job. Wer in einem solchen Fall nicht das Gespräch mit dem Vermieter sucht, sondern einfach seine Miete nicht mehr zahlt, der riskiert die Räumung. Sie lässt sich nur durch eine Begleichung der Mietschulden innerhalb eines klar umrissenen Zeitraums verhindern.
Um an sein Geld zu kommen, muss der Vermieter den Gang zum Gericht antreten. Zuständig ist das Amtsgericht an dem Ort, in dem sich die Wohnung befindet. Stehen zwei Monatsmieten oder sogar noch höhere Summen aus, kann der Vermieter die Räumung vor Gericht durchsetzen. Dies ist der einzige Weg für den Eigentümer der Immobilie. Würde er einfach zum Beispiel die Schlösser auswechseln, wäre das nicht rechtens. Gegen eine solche Maßnahme könnte sich daher der Mieter wehren - ebenfalls vor Gericht, und zwar durch eine einstweilige Verfügung.
Als Mieter können Sie eine drohende Räumung verhindern, indem Sie die Zahlungen nachträglich leisten. Dafür gibt es allerdings enge Fristen zu beachten. So muss die ausstehende Miete spätestens zum Beginn der Verhandlung vor Gericht beim Vermieter eingegangen sein. Eine bereits erfolgte Kündigung der Wohnung seitens der Vermieters wird dadurch wieder ungültig. Das funktioniert allerdings höchstens einmal alle zwei Jahre. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber einen Missbrauch verhindern.
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