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Die Auszahlung der Rentenversicherung ist je nach Modell, sei es Riester oder Rürup,unterschiedlich geregelt. Diese Unterschiede ruhen in der steuerlichen Behandlung, aber auch in Art und Umfang der Zahlung. Wichtig ist besonders die Tatsache, dass die Auszahlung seit der Rentenreform 2005 nicht mehr steuerfrei ist: Bei einer monatlichen Auszahlung zum 65. Lebensjahr sind 18 Prozent der Rente zum versteuernden Einkommen dazuzurechnen.
Die Rürup-Rente (auch „Basisrente“ genannt) funktioniert ausnahmslos als Leibrente und wird lebenslang gestückelt ausgezahlt. Der Termin für die erste Auszahlung der Rentenversicherung wird in der Regel vorab festgelegt. Eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr ist dabei nicht möglich. Die Einkünfte sind genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung über die so genannte nachgelagerte Besteuerung zu versteuern. Die Besonderheit bei der Rürup-Rente: Die Steuerpflicht greift zunächst nicht in voller Höhe sondern hängt davon ab, in welchem Jahr die Person in die Rente geht. Aktuell sind Freibeträge vorgesehen, bis zu denen die ausgezahlte Rürup-Rente komplett steuerfrei bleiben soll.
Die Auszahlung der Riester-Rente erfolgt in der Regel zum selben Zeitpunkt für beim gesetzlichen Gegenstück. Erfolgt der Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr, fallen die monatlichen Bezüge genauso wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus. Übrigens: Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die steuerliche Abzugsfähigkeit als Vorsorgeaufwendung.
Bei Arbeitnehmern ist diese allerdings bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft, so dass nur Selbständige und Freiberufler von dieser Abzugsfähigkeit tatsächlich profitieren können. Was das Auszahlungsmodel angeht, dürfen Sie wählen: Lebenslange Rentenauszahlung, zwölf Monatsraten pro Jahr als jährliche Einmalzahlung oder Teilauszahlung von maximal 30 Prozent des Gesamtbetrags.
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