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Zeit für die Kleinen, Geld für die Großen. Die Voraussetzung für den Anspruch auf Elterngeld ist klar festgelegt. Das Elterngeld sichert die Zuwendung für den Nachwuchs und gleicht finanzielle Engpässe aus. Kümmert sich nur die Mutter um das Baby, werden zwölf Monate Elterngeld gezahlt. Geht auch der Vater für mindestens zwei Monate in Elternzeit, sogar zwei Monate länger.
Der Informationsplattform elterngeld.net zufolge hat nicht jeder Anspruch auf Elterngeld. Voraussetzung ist, dass die Elternteile ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Elterngeld: Immer mehr Eltern nehmen es in Anspruch (Quelle: imago)
Rein formal muss der Antrag auf Elternzeit spätestens sieben Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber eingereicht sein. Gut zu wissen: Während der Elternzeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht kündigen. Dieser Kündigungsschutz beginnt mit Anmeldung und gilt solange die Elternzeit andauert.
Jeder Berechtigte bekommt ein Minimum von 300 Euro monatlich. Nach Angaben des Familienministeriums auf bild.de wird das Elterngeld aber nach dem monatlichen Nettoeinkommen berechnet, das Mutter oder Vater vor der Geburt des Kindes hatten. "Je nach Höhe des Einkommens gibt es in der Elternzeit 65 bzw. 67 Prozent dieses Einkommens". Wie viel genau Ihnen zusteht, können Sie mit einem Elterngeld-Rechner herausfinden. (Elterngeld: Beantragen Sie eine Anrechnung bei der Rente)
Wenn Sie Elterngeld beziehen, dürfen Sie zwar arbeiten, aber nur unter einer Voraussetzung: Nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld. Ein kleiner Wermuts-Tropfen: Die Einkünfte aus der Teilzeitarbeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Doch egal wie hoch das Erwerbseinkommen ist, niemand bekommt weniger als 300 Euro im Monat. (Ein Nebenverdienst zum Elterngeld kann sich lohnen)
Bei Hartz IV wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig, also auch in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro, als Einkommen angerechnet, schreibt bild.de. Es gibt also nicht zum Regelsatz von 364 Euro noch 300 Euro Elterngeld zusätzlich.
Alleinerziehende dürfen im Gegensatz zu Paaren 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Spitzenverdiener haben indes laut der "Süddeutschen Zeitung" keinerlei Ansprüche.
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