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Einen Anspruch auf die Riester-Rente haben in Deutschland relativ viele Menschen. Im Einzelfall ergeben sich jedoch Unterschiede bei der Einzahlung. Allgemein wurde versucht, jeder Person den Zugang zu einer privaten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf die Riester-Rente eindeutig geregelt. Sie können in ein solches Förderprogramm kommen, wenn Sie gesetzliche Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Dabei handelt es sich konkret vor allem um Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Landwirte und weitere Gruppen. Alle Gruppen haben die Möglichkeit, die Einzahlungen steuerlich geltend zu machen. Hierdurch wurde ein zusätzlicher Anreiz für einen Abschluss zur privaten Altersvorsorge geschaffen.
Auch für Minijobber gibt es eine Möglichkeit, wie Sie an das staatliche Förderungsprogramm kommen. Dies passiert allerdings nur, wenn Sie Eigeninitiative an den Tag legen. Zahlen Sie selbstständig einen Eigenanteil in die Rentenversicherung ein, haben Sie auch Zugriff auf die staatlichen Hilfen.
Auch Studenten können in die Riester-Rente eintreten. Diese wird aber nur dann gelten, wenn neben dem Studium auch mit einem versicherungspflichtigen Job begonnen wird. Selbst für Empfänger von Arbeitslosengeld ist das Sparprogramm möglich. Da während dieser Zeit naturgemäß das Geld eher knapp ist, können Sie die Verträge ruhen lassen. Sobald der neue Job gefunden wurde, gehen die Einzahlungen ganz regulär weiter.
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