je (CF)
Wenn Paare jahrelang zusammengelebt haben, muss geklärt werden, wer die Ehewohnung nach der Scheidung behalten darf. Wenn keiner von beiden freiwillig gehen will, muss das Gericht entscheiden.
Wenn keiner die Wohnung verlassen will, muss die gerichtliche Regelung beantragt werden. Solange die Scheidung allerdings noch nicht durch ist, mischt sich das Gericht in die Entscheidung zur Wohnungsverteilung nicht ein. Wird der Antrag nach der Scheidung gestellt, entscheidet das Gericht zugunsten des Partners, der das Sorgerecht der Kinder hat, da es diesen nicht zuzumuten wäre, aus der gewohnten Umgebung auszuziehen. Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt und nur einer der beiden als Hauptmieter eingetragen ist, muss natürlich der andere ausziehen. Das gilt auch, wenn es sich um Eigentum handelt. Wenn beide Besitzer der Wohnung sind, muss derjenige der in der Wohnung bleibt dem anderen eine Entschädigung zahlen. Die Höhe der Entschädigung liegt bei der Hälfte der Miete oder des Immobilienwertes.
Weiterhin entscheiden Gerichte oft auch nach der Entfernung des Arbeitsplatzes, wer die Wohnung behalten darf. Wer näher am Arbeitsplatz wohnt, bekommt die Wohnung. Bei außergewöhnlichen Fällen, wie beispielsweise im Falle einer Gewalttat, kommt es vor, dass das Opfer in der Wohnung bleiben darf und der andere Partner sogar von der Polizei der Wohnung verwiesen wird. Dies ist nicht nur bei ausgeführten Gewalttaten der Fall auch bei der Androhung von Gewalt kommt es zum Wohnungsverweis. Wenn einer der beiden Partner ausgezogen ist und mindestens sechs Monate keinen Anspruch auf die Ehewohnung erhebt, verliert er diesen automatisch.
je (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung