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Einst als Pilotprojekt in einigen wenigen Ballungsräumen gestartet, ist die Feinstaubplakette mittlerweile zur unumgänglichen Eintrittskarte in die deutschen Metropolen avanciert: Ohne Behördengänge und Ausnahmegenehmigungen kommt man kaum noch um die bunten Sticker herum.
Wer die Umweltzone in der Innenstadt von Köln, Düsseldorf, Leipzig und Co. befahren möchte, benötigt eine amtliche Feinstaubplakette. Sie gilt als eine Art „Ökosiegel“ und soll Benzinschleuder vergangener Tage aus der menschenüberlaufenen Innenstadt fernhalten. Obwohl die Einführung der Feinstaubplakette seitens der Politik als auch der Verbraucher stark kritisiert worden ist, kann an dem Modell mittlerweile nichts mehr gerüttelt werden: Immer mehr hiesige Städte und Kommunen riegeln ihre Innenstadt durch entsprechende Fahrverbote ab.
Bei der Vergabe der Feinstaubplakette wird das jeweilige Fahrzeug untersucht und anschließend in eine von vier „Schafstoffgruppen“ kategorisiert. Anschließend muss der Halter diese durch einen Aufkleber hinter der Windschutzscheibe permanent kenntlich machen. Diese Prozedur können Sie heute bei größeren technischen Diensten, der örtlichen Zulassungsbehörde sowie AU-berechtigten Werkstätten durchlaufen. Auch den nächsten Termin bei TÜV und Dekra können Sie mit dem Anbringen der Feinstaubplakette verbinden.
Welche Plakette für Ihr Fahrzeug in Frage kommt, lässt sich aufgrund der Vielzahl an Modellen und Fabrikaten nicht pauschal sagen. Hat man den Sticker nicht wie vorgeschrieben an der Windschutzscheibe angebracht, darf man mit dem Fahrzeug – selbst wenn es ein Neuwagen mit allen ökologischen Finessen ist – nicht in die Umweltzone der jeweiligen Innenstadt reinfahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. (Umweltzonen 2012: Mehr Städte, verschärfte Regeln)
Mofas, Roller und Motorräder brauchen wohlgemerkt keine Feinstaubplakette, was von Kritikern des Systems immer wieder angeprangert wird – schließlich verursachen auch diese Fahrzeuge Abgase, von denen eine Umweltzone zu schützen versucht. Auch verschiedene Berufsgruppen, die auf den KFZ-Transport setzen, fallen unter eine Ausnahmegenehmigung: Fahrdienste, die beispielsweise geh- oder sehbehinderte Passagiere befördern, können sich auf Sonderrechte berufen.
ps (CF)
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