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Nichts ist ärgerlicher, als wenn Ihre Freude auf den gerade gekauften Neuwagen durch Mängel getrübt wird. Sie als Verbraucher haben jedoch Möglichkeiten, sich dagegen wehren.
Der Liefertermin für das neue Auto ist endlich da. Die Freude hält aber nicht lange vor, da sich Mängel am Fahrzeug offenbaren. Im ersten Moment möchte man den Autokauf natürlich komplett rückgängig machen.
Ärgerlich für den Käufer: Mängel am Neuwagen (Quelle: dpa)
Der ADAC weist darauf hin, dass der Käufer jedoch das Recht hat, aufgrund der sogenannten Sachmängelhaftung eine Reklamation beim Händler geltend machen. Der Händler ist zwei Jahre lang nach Autokauf verpflichtet, Mängel an einem Neuwagen zu beheben. (Angebote: Wann kann ich dem Autohändler trauen?)
Käufer müssen dem Händler nach dem Gesetz zweimal die Möglichkeit einräumen, kostenfrei die Mängel beim Neuwagen zu beheben. Wenn dies ergebnislos bleibt, kommt es im nächsten Schritt auf die Größe des Mangels an.
Bei kleineren Reklamationen kann der Verbraucher auf eine Kaufpreisminderung bestehen. Bei größeren Mängeln darf der Kunde sogar vom Autokauf zurücktreten und das Fahrzeug zurückgeben. In diesem Fall darf allerdings vom Verkäufer - abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer - ein Nutzungsentgelt zurückbehalten werden.
Den Unterschied, ob es sich um wesentliche oder nur kleinere Mängel beim Neuwagen handelt, kann nur ein Gutachter feststellen. Dieser entscheidet auch über die Höhe der Wertminderung.
Käufer und Verkäufer kommen hier selten zu einer übereinstimmenden Meinung. Die Alternative zur Rückabwicklung vom Autokauf ist die Lieferung eines Ersatzfahrzeuges.
Vom Kaufvertrag kann der Käufer aber nur unter bestimmten Bedingungen zurücktreten. Eine Reklamation ist noch kein gravierender Grund.
Innerhalb von vier Wochen ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, wenn der Händler in dieser Zeit die Bestellung nicht bestätigt oder die Lieferung nicht ausführt. Kunden sollten auf ein im Kaufvertrag bestätigtes Lieferdatum bestehen. (Neuwagenkauf im Internet: Eine echte Alternative?)
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