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Was Sie bei Zeitmietverträgen beachten sollten

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Was Sie bei Zeitmietverträgen beachten sollten

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Ein Zeitmietvertrag kann insbesondere bei einem Eigentümerwechsel zum Problem werden. Der Käufer des Mietobjektes muss daher auf einiges achten, damit seine Kalkulation aufgeht.

Vermietete Immobilien: Gute Kapitalanlage

Immobilien sind eine gute Kapitalanlage. Das gilt nicht nur für selbst genutzten Wohnraum, sondern auch für vermietete Objekte. Gerade wenn ein Zeitmietvertrag vorliegt, müssen die Käufer allerdings auf wichtige Details achten. Sonst wird aus einem vermeintlich guten Geschäft ganz schnell ein schlechtes. Um die Besonderheiten zu verstehen, sollten Sie sich zunächst einmal den Unterschied zwischen einem normalen Mietverhältnis und einem Zeitmietvertrag klar machen.

Die Besonderheiten eines Zeitmietvertrags

Ein normaler Mietvertrag, wie ihn wohl die meisten Mieter und Vermieter geschlossen haben, sieht ein grundsätzlich unbefristetes Mietverhältnis vor. Möchte eine der beiden Parteien den Vertrag kündigen, so sieht das Gesetz dafür bestimmte Fristen vor. Ein Zeitmietvertrag hingegen kann nicht so vergleichsweise einfach gekündigt werden. Es muss, so fordert es der Gesetzgeber, ein so genannter wichtiger Grund vorliegen. Das kann Eigenbedarf sein, also die beabsichtigte Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer selbst oder einen nahen Verwandten. Auch der beabsichtigte Abriss oder die komplette Modernisierung der Immobilie können ein wichtiger Grund sein. Vermieter müssen jedoch auf eines achten: Wollen sie sich später auf einen der genannten Gründe berufen, so müssen Sie sie bereits bei Abschluss des Zeitmietvertrags benennen.

Käufer ist an den Vertrag gebunden

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, dann treten Sie automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein. Sie übernehmen also die rechtliche Position des bisherigen Vermieters und sind an dessen Absprachen gebunden. Besteht also ein Zeitmietvertrag, können Sie ihn nur aus einem der genannten wichtigen Gründen kündigen.


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