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Was kommt auf mich zu, wenn ich geblitzt wurde?

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Was kommt auf mich zu, wenn ich geblitzt wurde?

ps (CF)

In Deutschland existiert vermutlich kaum ein Autofahrer, der nicht schon einmal geblitzt worden wäre. Die Strafe variiert dabei je nach gefahrener Geschwindigkeit, doch lässt sich bereits beim Ausfüllen des sogenannte Anhörungsbogens Einiges falsch machen. Dieser Bogen wird immer dann verschickt, wenn ein Auto geblitzt wurde und die Geschwindigkeit nachweislich zu hoch ausfiel. Wichtig ist, dass Sie auf die richtige Weise auf den Bogen reagieren und keine falschen Angaben eintragen.

Wie soll ich reagieren, wenn ich geblitzt wurde?

Wenn Sie bzw. Ihr Fahrzeug geblitzt wurden, wird automatisch der Anhörungsbogen an Ihre Adresse gesendet. Dieses Prozedere dient dem Zweck der einwandfreien Identifizierung eines Fahrers. Wird seitens der Bußgeldstelle versäumt, den Fahrer zu ermitteln und den Betroffenen anzuhören, so ist der Fall bereits nach drei Monaten verjährt. Insofern werden Sie als Halter eines Fahrzeugs stets als Zeuge gehört. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie selbst gefahren sind oder im Fall einer Aussage ein enges Familienmitglied belasten würden.

Haben Sie nach drei Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten, gilt dieser als verjährt (Foto: Archiv)

Haben Sie nach drei Monaten keinen Bußgeldbescheid erhalten, gilt dieser als verjährt (Foto: Archiv)

Gibt es eine Möglichkeit, um die Strafe herumzukommen?

Grundsätzlich sollten Sie nach dem Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder dem Überfahren einer roten Ampel zu Ihrer Tat stehen und die Strafe akzeptieren. Sofern jedoch zwischen dem Vorfall und der Zusendung eines Bußgeldbescheids mehr als drei Monate liegen, ist der Fall erledigt und Sie brauchen keine Strafe zu zahlen. Ebenfalls ist es nach Eingang eines Bußgeldbescheids stets möglich, Einspruch einzulegen. Hierzu haben Sie jedoch lediglich zwei Wochen Zeit, und auch wenn Sie im Urlaub oder im Krankenhaus waren, gilt der Bußgeldbescheid nach Ablauf der Frist als rechtskräftig. Sofern Sie nicht selbst am Steuer gesessen haben, als Ihr Fahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, müssen Sie den Fahrer nennen, und dieser wird im Rahmen des Bußgeldverfahrens angeschrieben. In diesem Fall wird die Strafe selbstverständlich nicht Ihnen auferlegt.

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