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Was ist eine öffentliche Rechtsauskunft?

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Was ist eine öffentliche Rechtsauskunft?

nm (CF)

Eine öffentliche Rechtsauskunft gewährleistet in erster Linie juristische Beratung für Menschen, die sich einen Anwalt nicht leisten können. Daneben fungiert sie auch häufig als Vermittler und Streitschlichter.

Öffentliche Rechtsauskunft gewährleistet Chancengleichheit

„Guter Rat ist teuer“ – das gilt gerade bei juristischen Streitigkeiten. Damit sich auch finanziell schwächer gestellte Menschen einen fundierten anwaltlichen Rat einholen können, hilft eine öffentliche Rechtsauskunft als erste Instanz kostengünstig oder gar kostenfrei aus.

Dies soll in einer Rechtsstreitigkeit eine gewisse Chancengleichheit herstellen, wenn beispielsweise eine Seite mit einem Anwalt auftritt und die andere sich eine fachkundige Beratung zunächst einmal nicht leisten kann. Schon die Erstberatung bei einem Juristen kann nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung knapp 200 Euro kosten. Die weiteren Gebühren bemessen sich je nach Streitwert der Sache.

Menschen mit einem geringen Einkommen sowie Arbeits- und Mittellose können ihre Fragen an eine öffentliche Rechtsauskunft richten, die ebenfalls mit vollwertig ausgebildeten Rechtsanwälten arbeitet. Für gewöhnlich muss die finanzielle Situation zunächst nachgewiesen werden.

Beratung aus der Streitschlichter-Perspektive

In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann eine öffentliche Rechtsauskunft auch als unabhängige Schlichtungsstelle agieren. Die Beratung zielt dabei auf eine gütliche Einigung und soll den Prozess zwischen den Parteien möglichst beschleunigen. Zu den verhandelten Streitigkeiten gehören in erster Linie die klassischen Nachbarschaftskriege, die vom zu hohen Zaun bis hin zur Ruhebelästigung am Wochenende reichen.

Gerade in solchen privaten Kleinkriegen erfüllen öffentliche Rechtsauskünfte eine wichtige Rolle, da sie die Gerichte nachhaltig entlasten. Für die Behandlung strafrechtlicher Vorwürfe ist die Rechtsauskunft allerdings nicht zuständig – in einem solchen Fall müssen sich die Betroffenen auch weiterhin an die Staatsanwaltschaft wenden.

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