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Mit einer Indexmiete vereinbaren Vermieter und Mieter die regelmäßige Anpassung der Miete an die allgemeine Preisentwicklung. Jede andere Erhöhung ist jedoch ausgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind damit auf der sicheren Seite.
Jedes Jahr ist das Geld etwas weniger wert als noch ein Jahr zuvor. Diesen ganz normalen Prozess der Geldentwertung bezeichnet man als Inflation. Um ihren Effekt auszugleichen, können Vermieter und Mieter eine sogenannte Indexmiete miteinander vereinbaren. Tun sie das, orientiert sich die Miete an der Entwicklung des Preisindexes. Steigen also die Preise um durchschnittlich zwei Prozent, dann erfolgt eine entsprechende Erhöhung der Miete.
Wie sich die Lebenshaltungskosten eines durchschnittlichen Haushalts entwickeln, rechnen Wissenschaftler exakt nach. Ihre Daten werden für die Berechnung der Geldentwertung benötigt. Und nicht zuletzt haben sie Auswirkungen auf die Lohnforderungen der Gewerkschaften. Um nicht real an Kaufkraft zu verlieren, müssen Arbeitnehmer alljährlich zumindest eine Lohnerhöhung in der Höhe der Inflationsrate erhalten.
Ganz ähnlich funktioniert die Indexmiete. Steigen die Lebenshaltungskosten um ein Prozent, klettert auch die Miete um einen Prozentpunkt. Zwei Prozent Geldentwertung bedeuten zwei Prozent mehr Miete und so weiter.
Erscheint Ihnen als Mieter die jährliche Anpassung der Miete wenig vorteilhaft? Dann schauen Sie sich unbedingt auch die andere Seite der Medaille an! Haben Sie mit Ihrem Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sind nämlich andere Erhöhungen ausgeschlossen. Der Vermieter kann also nicht mit Verweis auf Änderungen im örtlichen Mietspiegel die Miete erhöhen. Einzige Ausnahme: Führt der Hauseigentümer Investitionen durch, die den Wohnwert deutlich steigern, darf er auch die Höhe der Miete anpassen.
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