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Im Volksmund heißt es oft, dass das Fahren ohne Führerschein verboten sei. Dabei stimmt das genau genommen gar nicht, denn das gesetzliche Verbot bezieht sich ausdrücklich auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Diese vermeintliche Spitzfindigkeit ist nach deutschem Recht unumgänglich, denn hierzulande besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein. Wichtig ist dabei stets die Fahrerlaubnis und nicht der mitgeführte Führerschein.
Eine Fahrerlaubnis wird in Deutschland nach dem erfolgreichen Absolvieren einer praktischen und theoretischen Prüfung erteilt. Wer ohne Fahrerlaubnis ein Auto oder ein anderes Fahrzeug fährt, der begeht eine Straftat. Ausgenommen sind dabei lediglich Fahrräder oder kleine Mofas, für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist und die somit ohne vorherige Prüfung gefahren werden dürfen.
Der Unterschied zum Führerschein besteht darin, dass die Erlaubnis erst zur Ausgabe der entsprechenden Papiere führt. Dieser ist als eine Urkunde anzusehen, die die Fahrerlaubnis nachweist. Entsprechend erlischt bei Verlust der Führerscheins auch nicht die Erlaubnis, und das Fahren ohne Führerschein stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer beispielsweise mit einem zeitlich beschränkten Fahrverbot belegt wird, der muss seinen Führerschein abgeben, behält jedoch die grundsätzliche Fahrerlaubnis. Diese wird lediglich ausgesetzt. In der Praxis wird der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis jedoch nicht so eng gesehen und ist eher für Juristen wichtig. Wer also weiter von Führerscheinklassen oder dem Fahren ohne Führerschein spricht und dabei die Fahrerlaubnis meint, dürfte dennoch allgemein verstanden werden.
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