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Wann Sie Prozesskostenhilfe beantragen können

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Wann Sie Prozesskostenhilfe beantragen können

af (CF)

Mit der Prozesskostenhilfe soll es einkommensschwachen Personen ermöglicht werden, ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Getragen wird die Prozesskostenhilfe vom Staat (als Form der Sozialhilfe) und dient laut "Bundesministerium für Justiz" dem Zweck der Chancengleichheit beim Rechtschutz. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden und eine Erklärung zur Bedürftigkeit abgegeben werden.

Prozesskostenhilfe: Die Voraussetzungen

Für Rechtsbeistand außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens können Sie Beratungshilfe beantragen. Geht es aber vor Gericht, und Sie streben eine Klage an oder müssen sich gegen eine Klage verteidigen, so greift die Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe - ein Antrag lohnt sich (Quelle: imago)

Prozesskostenhilfe - ein Antrag lohnt sich (Quelle: imago)

Im Antrag muss der Prozess näher erläutert werden, da Sie nur dann ein Recht auf Prozesskostenhilfe haben, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und wenn der Prozess nicht mutwillig erscheint.

Ebenso wird das Gericht den Antrag ablehnen, wenn eine andere Stelle – zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung – für die Kosten aufkommen könnte. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, müssen außerdem ausführliche Angaben zum Einkommen und zum Vermögen gemacht werden. (Kostenlose Rechtsauskunft: Hier bekommen Sie Hilfe)

Rückzahlung der Prozesskostenhilfe

Sie haben zwar bei geringem Einkommen das Recht auf Prozesskostenhilfe, jedoch wird diese in der Regel nur als Darlehen gewährt und muss in monatlichen Raten über höchstens 48 Monate zurückgezahlt werden.

Erst bei einem „einzusetzenden Einkommen“ von unter 15 Euro erhalten Sie die Prozesskostenhilfe als Zuschuss. Das „einzusetzende Einkommen“ wird berechnet aus dem Nettoeinkommen abzüglich Freibeträgen und Wohn- sowie Heizungskosten.

Wenn Sie vor Gericht verlieren

Ein Nachteil der Prozesskostenhilfe tritt dann ein, wenn Sie vor Gericht verlieren: Üblicherweise müssen Sie dann auch die Kosten der Gegenpartei tragen, die laut Sozialleistungen.info durch die Prozesskostenhilfe nicht abgedeckt werden. Lediglich beim Arbeitsgericht sind die Kosten der Gegenpartei in der ersten Instanz üblicherweise nicht zu erstatten.

Ein weiterer Nachteil: Meist benötigen Sie bereits anwaltliche Hilfe, um Ihr Recht auf Prozesskostenhilfe geltend zu machen. Sollte Ihr Antrag jedoch abgelehnt werden, müssen Sie alle bis dahin entstandenen Kosten selbst tragen.


af (CF)  

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