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Wann ist der Führerschein weg?

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Wann ist der Führerschein weg?

dd (CF)

Wer sein Punktekonto in Flensburg bis aufs Äußerste strapaziert oder gar bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, muss den Führerschein abgeben. Die Folgen können fatal sein und bedeuten beispielsweise für Handelsvertreter häufig das vorläufige Aus im Beruf.

Wer im Zuge eines Fahrverbots seinen Führerschein abgeben muss, findet sich am Folgetag in einer ungewohnten Leere wieder: Das Auto muss womöglich das erste Mal seit Jahrzehnten in der Garage bleiben. Zum Büro muss man nun mit dem Fahrrad oder der S-Bahn fahren. Das heißt wiederum früher aufstehen und sich mit den Fahrplänen vertraut machen. Kurzum: Ein Fahrverbot stellt einen gravierenden Einschnitt im Alltag dar, der vor allem Führerschein-Veteranen mit zehn oder 20 Jahren Fahrerfahrung richtig hart treffen kann.

Ein Monat Fahrverbot für Fahren bei rot (Foto: Archiv)

Ein Monat Fahrverbot für Fahren bei rot (Foto: Archiv)

Fahrverbot bedeutet nicht den Entzug des Führerscheins

Grundsätzlich ist das Fahrverbot vom so genannten „Entzug der Fahrerlaubnis“ differenziert zu betrachten: Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird der Führerschein tatsächlich entzogen und Ihre Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs nachhaltig in Frage gestellt. Das steht natürlich erst bei richtig gravierenden Vergehen zur Debatte, so beispielsweise beim mehrfachen Auffallen durch Alkohol am Steuer oder ein notorisches Überziehen des Punktekontos in Flensburg. Das Fahrverbot dagegen ist eine gängige Handhabe bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsverstößen oder Trunkenheitsfahrten mit weniger als 1,1 Promille. Das Fahrverbot beginnt nicht sofort nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit, sondern innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Sofern dieser mit anwaltlicher Hilfe angefochten wird, können dank dieser Reglung schon mal sechs bis zwölf Monate ins Land gehen bevor der Führerschein tatsächlich weg ist. (MPU: So kommen Sie durch den Idiotentest)

Verkehrssünden: So viele Punkte gibt's in Flensburg
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Rotlichtverstoß reicht bereits aus

Die Fahrverbotsreglungen in Deutschland gelten als relativ hart: So reicht ein „qualifizierter Rotlichtverstoß“ für einen Monat Fahrverbot aus. „Qualifiziert“ bedeutet, dass die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Und es geht noch weiter: Wer mit mehr als 0,3 Promille am Steuer eines Fahrrads erwischt wird, kann ebenfalls den Führerschein verlieren.


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