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Wenn Sie ein Radio, ein TV-Gerät oder auch nur einen internetfähigen Computer oder ein Smartphone besitzen, so sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, GEZ-Gebühren zu zahlen. Die Kosten liegen – je nach angemeldeten Geräten – bei bis zu 200 Euro im Jahr, und so sollten Sie im Vorfeld genau prüfen, ob Sie die GEZ kündigen oder sich von den Gebühren befreien lassen können. Das Wichtigste zur GEZ erfahren Sie auch in unserer Fotoshow.
Bevor Sie die GEZ kündigen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Schwarz-Sehen und Schwarz-Hören zu erheblichen Nachzahlungen führen kann (Von der GEZ erwischt: Muss ich die Gebühren rückwirkend nachzahlen?). Konkret bedeutet dies, dass eine Abmeldung stets auch erfordert, dass Sie sich von den entsprechenden Geräten trennen und diese nicht mehr in Ihrer Wohnung zu finden sein dürfen.
GEZ-Gebühren: Wann Sie sich befreien lassen können (Foto: imago)
Es existieren jedoch auch Mittel und Wege, um die öffentlich-rechtlichen Sender ohne Gebühren zu nutzen. Eine Abmeldung ist folglich nicht immer erforderlich - Sie müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. (So kündigen Sie die GEZ richtig)
Wenn Sie nachweislich nicht genügend Geld besitzen, um die Rundfunkgebühren zu bezahlen, so können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Ehe Sie die GEZ kündigen, sollten Sie sich also darüber informieren, ob Sie für eine Gebührenbefreiung infrage kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben Menschen mit geringem Einkommen jetzt bessere Chancen, sich von der GEZ befreien zu lassen. Laut stern.de ist eine Befreiung oder zumindest eine Reduzierung der Gebühren dann möglich, wenn der Betroffene nach der Zahlung der Gebühr unter das Existenzminimum rutschen würde. (AZ: 1 BvR 3269/08)
Ebenfalls sind Sie als Studierender von den Rundfunkgebühren befreit, wenn Sie BAföG-Leistungen beziehen. Auch Menschen, die Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes empfangen, sind von den GEZ-Gebühren befreit. Zuletzt können Sie auch dann einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, wenn Sie zu mindestens 60 Prozent schwerbehindert sind. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie dabei bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Beachten Sie jedoch, dass die Befreiung niemals rückwirkend gültig ist und es entsprechend auch zu keiner Erstattung kommen wird. Alle Informationen erhalten Sie auch online auf den Seiten der GEZ unter www.gez.de. (Neue GEZ-Gebühr ab 2013: Das ändert sich)
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