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Sie dürfen sich freuen: Auch als Autofahrer haben Sie Rechte. Wenn ein Verkehrszeichen nicht offensichtlich verständlich ist, kann Ihnen nichts passieren, wenn Sie es nicht beachten. Auch schlecht sichtbare Schilder gelten nicht.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Die Verkehrszeichen, die nicht sichtbar auf der Straße stehen, muss man als Autofahrer nicht beachten. Anders ausgedrückt: Wenn Sie solch ein Verkehrszeichen nicht sehen, weil es zum Beispiel von einem Strauch bedeckt war, müssen Sie keine Strafe bezahlen. Wenn Sie zum Beispiel eine 30er Zone passieren und das Verkehrszeichen nicht sehen konnten, da es nicht in ihrer Sicht war, müssen Sie keine Strafe bezahlen, wenn Sie das Tempolimit überschreiten.
Natürlich gilt diese Regelung nur dann, wenn es sich wirklich um solch einen Fall handelt. Wenn Sie in die falsche Richtung in eine Einbahnstraße fahren und dabei das Schild nicht sehen, müssen Sie sehr wohl bezahlen. Zweimal sogar, wenn Sie dabei auch noch die Geschindigkeit übertreten. Wenn Ihnen der Ort bekannt ist und Sie ganz genau wissen, dass es sich um eine 30er Zone handelt, dann sollten Sie auch für eine Verminderung der Geschwindigkeit sorgen. Es gibt immer wieder Zeugen, die Ihnen das Leben schwermachen, daher sollten Sie auch immer bei der Wahrheit bleiben. Es hat seine Gründe, warum es 30er Zonen gibt. Meistens auch deswegen, weil hier viele Kinder auf dieser Straße unterwegs sind. Sollten Sie ein Verkehrszeichen sehen, das bereits zugewachsen ist, wäre es sinnvoll, dieses beim Straßenverkehrsamt zu melden. Damit tun Sie sich einen Gefallen und auch den anderen Verkehrsteilnehmern.
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