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Indem Sie jemanden zur Untermiete bei sich wohnen lassen, werden Sie vom Mieter selbst zum Vermieter. Damit die neue Situation zu keinem Ärger mit dem Eigentümer der Immobilie führt, sollten Sie frühzeitig das Gespräch suchen.
Eine der wichtigsten Fragen, wenn Sie sich mit dem Thema Untermiete beschäftigen: Brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters? In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja, die brauchen Sie. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie eine komplette Wohnung untervermieten wollen. Vermieten Sie hingegen nur einzelne Zimmer unter, kann das auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Wohnungseigentümers möglich sein. Sie müssen in diesem Fall aber ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das kann vorliegen, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied auszieht und dadurch ein Raum nicht mehr benötigt wird. Grundsätzlich können Sie Ihren Lebenspartner mit in die Wohnung aufnehmen. Er gilt nicht als Untermieter. Zwar brauchen Sie formal die Erlaubnis des Vermieters, doch er ist verpflichtet, sie zu erteilen. Tut er es nicht, können Sie den Mietvertrag kündigen.
Wenn Sie jemanden zur Untermiete aufnehmen, bleiben Sie als Hauptmieter dem Vermieter gegenüber verantwortlich. Denn das Vertragsverhältnis besteht ja unverändert nur zwischen Ihnen und dem Vermieter. Der Untermieter hingegen ist keine vertragliche Bindung zum Eigentümer der Wohnung eingegangen. Sie sollten daher einen möglichen Untermieter sorgfältig auswählen.
Wenn Sie eine Person aus Ihrem Freundeskreis zur Untermiete aufnehmen, wissen Sie, worauf Sie sich einlassen. Bei fremden Menschen ist eine Portion Misstrauen angebracht. Befragen Sie auf jeden Fall den vorigen Vermieter - insbesondere nach der Zahlungsmoral.
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