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Unterhalt für den Ehepartner - Muss man ihn zahlen?

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Unterhalt für den Ehepartner: Muss man ihn zahlen?

jb (CF)

Bei einer Scheidung müssen auch Themen wie Unterhalt und Sorgerecht geklärt werden. Hier entstehen meist die größten Unstimmigkeiten, wenn keiner für den anderen zahlen will.

Pflicht zum Unterhalt zahlen

Wenn einer der Ehepartner nichts verdient, ist der andere verpflichtet, Geld zu zahlen. Für Kinder sowieso aber auch für den Partner, wenn dieser nicht in der Lage ist, zu arbeiten. Unterhalt darf allerdings nur verlangt werden, wenn man bedürftig ist und zu wenig Arbeitseinkommen hat. Grundsätzlich kann man es vom Partner erwarten, wieder voll zu arbeiten, statt vom Unterhalt zu leben.

Jedoch gilt dies nicht, wenn noch minderjährige Kinder betreut werden müssen, Krankheiten vorliegen oder die nötige Qualifikation für einen Berufseinstieg fehlt. Auch das Alter und die Dauer der Ehe spielt eine Rolle für den Unterhaltsanspruch. Hier entscheiden die Gerichte ganz unterschiedlich, umso jünger und gesünder jemand ist, desto ehe wird dieser wieder arbeiten müssen. Während des Trennungsjahres wird das den meisten noch nicht zugemutet, wenn in der Ehe auch nicht gearbeitet wurde. Gab es während der Ehe einen Job, muss dieser fortgeführt werden.

Unterhalt zahlen: gesetzliche Grundlagen

Seit 2008 hat es in Sachen Unterhaltsrecht einige Veränderungen gegeben. Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, bestehen alle Ansprüche fort, so wie sie auch während der Lebensgemeinschaft galten. Erst wenn die Scheidung rechtskräftig wird, folgt der Anspruch an den anderen zu zahlen, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann. Dabei ist es völlig egal, wie lange die Ehepartner verheiratet waren, der Unterhaltsanspruch besteht auch bei einer Ehe, die nur einen Tag lang währt.


jb (CF)  

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