kl (CF)
Wann immer eine Scheidung ins Haus steht, stellt sich für beide Beteiligten die Frage, wie sich der Streitwert berechnen lässt. Anhand der Streitwerts ermittelt ein Rechtsanwalt die Kosten für eine Scheidung, und auch die Gerichtskosten lassen sich über den Streitwert berechnen. Die Grundlage bilden dabei festgeschriebene Tabellen, sodass Sie im Fall einer Scheidung so gut wie keinen Verhandlungsspielraum haben.
Wenn Sie vor der Scheidung den Streitwert berechnen möchten, so spielen gleichermaßen die Einkommensverhältnisse wie das zugrunde liegende Vermögen eine Rolle. Die Formel, mit dem sich der Streitwert berechnen lässt, sieht dabei vor, dass die Nettoeinkommen beider Ehepartner addiert und mit dem Faktor „Drei“ multipliziert werden. Abgezogen werden gemeinsame Schulden oder auch die Kosten für laufende Darlehen. Des Weiteren sind die Unterhaltskosten abzuziehen, und in manchen Fällen werden für jedes eheliche Kind von Seiten des zuständigen Gerichts noch einmal pauschal 250 Euro vom Streitwert abgezogen.
Wenn Sie den Streitwert berechnen, sollten Sie wissen, dass das Minimum immer bei 2.000 Euro liegt. Es existieren im Rahmen einer Scheidung jedoch noch eine Reihe weiterer Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können. Die Regelung des Besuchs- oder des Sorgerechts treibt den Streitwert um 800 Euro in die Höhe, eine Regelung über die eheliche Wohnung um eine Jahresmiete, und beim Unterhalt wird zwölf Mal der Monatswert angesetzt. Beim Hausrat wird dessen Wert berücksichtigt, und wenn es um den Zugewinnausgleich geht, so ist die Höhe des Betrags ansetzbar, der von einem der beiden Ehepartner gefordert wird.
kl (CF)
Das kann nerven, aber mit ein paar Tricks klappt's. Fernbeziehung