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Strafzettel bezahlen: Gibt es eine Frist?

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Strafzettel bezahlen: Gibt es eine Frist?

dd (CF)

Wer falsch parkt, muss auch mit einem Strafzettel rechnen. Doch auch bei Geschwindigkeitsübertretungen und anderen Verstößen im Straßenverkehr erhält man einen Strafzettel zugestellt. Und auch, wenn es noch so schwer fällt, die Strafe muss innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt werden, um Mahngebühren oder sogar noch Schlimmeres zu vermeiden.

Strafzettel bezahlen: Frist einhalten

Das Bußgeld muss innerhalb der auf dem Bußgeldbescheid angegeben Zeit beglichen werden. In der Regel beträgt die Frist für die Bezahlung des Bescheids eine Woche, manchmal hat man aber auch zwei Wochen Zeit. Versäumt man die angegebene Frist, muss hier mit Mahngebühren gerechnet werden, die meist auch nicht unerheblich sind. Wer rechtzeitig zahlt, kann hier dennoch in jedem Fall zusätzliche Kosten vermeiden.

In der Regel beträgt die Zahlfrist für einen Strafzettel eine Woche. (Foto: imago)

In der Regel beträgt die Zahlfrist für einen Strafzettel eine Woche. (Foto: imago)

Im Bußgeldbescheid wird meistens nicht nur der Verstoß genau erläutert, man erhält auch die Möglichkeit dem Bescheid zu widersprechen, wenn der Verstoß nicht selbst verursacht wurde. Hat man zum Beispiel das Auto an eine andere Person verliehen, muss dieser auch die Strafe für den begangenen Verstoß bezahlen (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Wann lohnt sich das?).

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Wer auf die eingehenden Mahnungen allerdings nicht rechtzeitig reagiert, verursacht weitere Kosten und riskiert sogar ein Pfändungsverfahren inklusive einer Kontosperrung. Das ist nicht nur sehr peinlich beim Arbeitgeber, sondern kann auch schnell in der Schuldenfalle enden.

Strafzettel bezahlen: Rechtzeitig Ratenzahlung beantragen

Im schlimmsten Fall droht dem Schuldner sogar eine Haftstrafe, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt werden kann. Doch dazu muss es nicht kommen. Strafzettel sollten daher keineswegs zu lange liegen gelassen werden. Wer die gesamte Summe nicht auf einmal zahlen kann, kann den offenen Betrag auf Antrag auch in Raten zurückzahlen. Dies ist meist problemlos möglich, von alleine gewähren die Behörden dies aber nicht.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält und merkt, dass dieser schwer bezahlbar ist, sollte sich sofort bei der Bußgeldbehörde melden und die Ratenzahlung beantragen. In der Regel kann der Gesamtbetrag in kleine Summen aufgeteilt werden, die man bequem monatlich abbezahlen kann (Wie teuer werden Strafzettel und Co. im Ausland?).


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