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Wenn der gebuchte Urlaub - aus welchem Grund auch immer - storniert werden muss, fällt nicht nur eine schöne Reise aus, sondern meist auch eine hohe Gebühr an. Stornoreisen können jedoch für Abhilfe sorgen, denn bei diesem Konzept können Sie Ihre Reise einfach weiterverkaufen.
Nicht jeder denkt beim Buchen des Urlaubs an eine Reiserücktrittsversicherung als Schutz für den Fall einer Reiseabsage. So mancher möchte sich die Kosten dafür sparen, denn in vielen Fällen kommt die Versicherung auch nicht für den Schaden auf. Also fallen bei Nichtantritt der Reise Stornogebühren an, die von circa 15 Prozent des Reisebetrags bei frühzeitiger Absage bis hin zu 55 Prozent oder höher bei kurzfristiger Absage der Reise betragen können - ganz gleich, aus welchen Gründen die Reise nicht stattfinden kann. (Reiserücktrittsversicherung: Falls Sie doch nicht reisen können)
Stornoreisen - ein Vergleich lohnt (Quelle: imago)
Wer das Beste aus der Situation machen möchte, kann versuchen, seine Reise als Stornoreise an einen anderen Interessenten weiter zu verkaufen. Es gibt eine steigende Zahl von Internet-Portalen, in denen Reisende, die ihre Reise zwar buchen, aber nicht antreten können, sozusagen an Stellvertreter vermittelt werden, so DasErste.de. Aus rechtlicher Sicht ist es kein Problem, wenn Dritte eine Reise antreten, die andere gebucht haben. Laut §651b BGB kann der Reisende bis zum Reisebeginn verlangen, "dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt." (Worauf Sie bei Online-Reisebüros achten sollten)
Durch den Verkauf der Stornoreise erreichen die Portalnutzer einen mitunter deutlich geringeren Verlust als beim normalen Rücktritt vom Vertrag. Beachten müssen Verkäufer allerdings, dass sie auch beim Verkauf der Stornoreisen als ursprünglicher Kunde bis zum Reiseende der Stornoreise für offene Kosten haften müssen. Dies kann etwa bei einer Ratenzahlung von Bedeutung sein.
Die Reiseexpertin Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin weist auf DasErste.de zudem auf das Risiko hin, dass die Veranstalter berechtigt sind, Ersatz-Reisende auch abzulehnen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Ersatz-Reisende gesetzliche Vorschriften oder Impfbestimmungen nicht erfüllt. In diesem Fall muss dieser vom Vertag zurücktreten. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie eine Reise über ein solches Portal buchen möchten. Verkäufer hingegen sollten darauf achten, dass sie ihre Stornoreise möglichst in allen Facetten genau beschreiben, um derlei Probleme oder Irrtümer zu vermeiden.
Die Vorteile von Stornoreisen für Käufer als auch Verkäufer liegen auf der Hand: Während Käufer von Stornoreisen selbst teure Reisen oft wesentlich günstiger erhalten - in manchen Fällen bis zu 70 Prozent unter dem Katalogpreis -, geht es für die Verkäufer vorrangig um die Minimierung der Ausfallkosten. Selbst nach Abzug der Vermittlungs-Gebühren in Höhe von circa 20 Prozent der ersparten Stornokosten, ist das Minus meist weitaus geringer als bei einem Reiserücktritt - zumal Sie bei manchen Reisen im Falle einer Absage nicht einmal einen Teil der Kosten zurückgezahlt bekommen.
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