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Eine Heirat ist stets ein einschneidendes Ereignis im Leben zweier Menschen. Neben dem künftigen Zusammenleben ändert sich auch in steuerlicher Hinsicht einiges, und so lässt sich durch das sogenannte Ehegattensplitting eine Menge Geld sparen. Voraussetzung ist dabei, dass Sie sich gemeinsam steuerlich veranlagen lassen und entsprechend keine Einzelveranlagung vereinbart haben. Wenn Sie eine neue Lohnsteuerklasse wählen, sollten Sie dies dem Finanzamt bis Ende November des Jahres mitteilen.
Nach der Heirat können die beiden Ehepartner nicht mehr in der Steuerklasse I für Alleinstehende bleiben. Es sind nunmehr zwei Kombinationen möglich. In der ersten Variante wählen beide Ehepartner die Steuerklasse IV. In der zweiten Variante wählen Sie unterschiedliche Lohnsteuerklassen. Je nach Verdienst des Einzelnen wechseln Sie in die Steuerklassen III und V.
Die Lohnsteuerklasse nach der Heirat richtig wählen (Foto: Archiv)
Die Kriterien, nach denen Sie die Lohnsteuerklasse wählen, sind einfach. Verdienen beide Ehepartner nach der Heirat in etwa gleich viel, so ist eine Gleichveranlagung in der einheitlichen Steuerklasse IV die sinnvollste Wahl.
Wenn jedoch einer der beiden Ehepartner als Alleinverdiener auftritt oder zumindest mehr als 60 Prozent des Haushaltseinkommens verdient, so sollte dieser in die Steuerklasse III wechseln und erhält damit einen deutlich geringeren Steuerabzug. Dies gilt auch für den Fall, dass der andere Ehepartner freiberuflich tätig ist und entsprechend keiner Steuerklasse zugeordnet wird.
Ist der geringer verdienende Ehepartner ebenfalls angestellt, so sollte dieser die ungünstigere Steuerklasse V wählen, denn hier machen sich die höheren Abzüge infolge des geringeren Verdienstes nicht so sehr bemerkbar.
Unter dem Strich sparen Sie also durch die Heirat und die neue Steuerklasse bares Geld. Seit 2010 können Sie nach der Heirat zudem die Steuerklasse IV mit Faktor wählen. Hier bedarf es jedoch sowohl eines Antrags als auch einer möglichst genauen Schätzung des zu erwartenden Jahreseinkommens (Lohnsteuerklasse wechseln: Lohnt sich das?).
og (CF)
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