jk (CF)
Selbständige zahlen in der Regel nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aus diesem Grund ist auch kein Anspruch auf eine Riester-Rente vorhanden. In dieser Situation gibt es allerdings verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dennoch auf Zuschüsse hoffen können.
Sollte Ihr Ehepartner zum sogenannten direktförderberechtigen Kreis der Riester-Rente zählen, haben Sie auf einem indirekten Weg einen Zugang. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass Ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Durch die steuerliche Absetzbarkeit kann sich ein solcher Eintritt für Sie im Endeffekt auszahlen. In einer gemeinsamen Partnerschaft sind Beträge bis zu 4.200 Euro pro Jahr abzugsfähig. Auf mehrere Jahrzehnte betrachtet, kann das ein bedeutendes Ersparnis bedeuten.
Sollten Sie als Selbständiger keinen Zugang zu einer indirekten Förderung haben, bieten sich generell noch zwei Möglichkeiten. Die erste Variante ist, die Riester-Rente ohne Förderung als Alternative zu einem Fondssparplan zu nutzen. Während Sie das Geld ansparen, wird keine Abgeltungssteuer berechnet, hierdurch schlagen die Zinseszinseffekte voll durch.
Die zweite Möglichkeit ist die sogenannte Basis-Rente, bei der Sie nicht auf staatliche Förderung verzichten müssen. Auch hier können Sie Einzahlungen später steuerlich geltend machen.
jk (CF)
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