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Bewerbungen sind bekanntlich nicht billig. Wussten Sie, dass Sie Bewerbungskosten vom Amt sogar rückerstattet bekommen? Wenn nicht, sollten Sie ab heute damit anfangen, auf Ihre Rechte zu bestehen. Der Staat greift Ihnen wirklich unter die Arme, wenn Sie es zulassen. Warum das Geld verschenken, das Ihnen gehört?
Wissen Sie eigentlich, wie viel eine einzige Bewerbung kostet? Denken Sie einmal an Ihre Zeit, an die Druckkosten, Porto, Reisekosten, Bekleidungskosten, Reinigungskosten und so weiter. Bewerbungen kosten Sie viel Geld, und nicht immer sind die Bemühungen von Erfolg gekrönt. Wenn Sie bereits arbeitslos sind, haben Sie wahrscheinlich sowieso wenig Geld. Warum also noch mehr ausgeben als nötig? Sollten Sie knapp bei Kasse sein, wenden Sie sich an ihre Arbeitsagentur.
Laut Gesetz gibt es leider keinen Rechtsanspruch in dem Sinn, trotzdem gibt es viele Arbeitsagenturen, die ein sogenanntes Vermittlungsbudget auszahlen. Bevor Sie dieses Budget erhalten, werden Sie in der Regel überprüft. Wenn Sie den Willen zeigen, sich zu bewerben, dann werden Sie auf jeden Fall auch eine Unterstützung bekommen. Natürlich müssen Sie die Fahrtkosten und anderen Rechnungen im Detail dem Amt vorlegen können.
Auch für die Mappe gibt es eine Erstattung. Um die fünf Euro bekommen Sie in der Regel für eine Bewerbung, der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 260 Euro, was nicht wenig ist. Das Amt geht davon aus, dass Sie um die 52 Bewerbungen schreiben und zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wenn Sie kein Geld für Bahntickets oder Sprit haben, bekommen Sie auch hier eine Erstattung oder Vorleistung. Diese beantragen Sie direkt beim Amt.
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