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Sind Winterreifen wirklich Pflicht? Diese Frage geistert nun schon seit geraumer Zeit durch die Tagespresse. In der Tat existiert seit dem 4. Dezember 2010 eine Neuregelung, die einer Winterreifenpflicht nahekommt. Sie haben jedoch als Autofahrer stets die Wahl, ob Sie mit Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen fahren oder sich explizit für den alljährlichen Wechsel zwischen Sommer- und Winterreifen entscheiden. Wir sagen Ihnen, wie Sie bestens auf den Wintereinbruch vorbereitet sind.
Seit dem 4. Dezember 2010 ist das neue Gesetz zur Winterreifenpflicht in Kraft. Nach der Neuverordnung müssen alle Fahrer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte Winterreifen aufziehen", informiert das Bundesverkehrsministerium. Es gibt also keinen Stichtag an dem Sie Winterreifen montiert haben müssen. Laut dem Online-Portal auto.de empfehlen TÜV-Experten die O-Regel. So sollten Sie von Oktober bis Ostern geeigneten Winterpneus bei Ihrem Auto aufgezogen haben.
Winterreifen sind Pflicht: 1,6 Millimeter Tiefe muss das Profil mindestens haben (Quelle: dpa)
Für die Bereifung Ihres Kraftfahrzeugs dienen während der kalten Jahreszeit alle Reifen mit dem Symbol "M+S" (steht für Matsch und Schnee). Der ADAC empfiehlt für Ihre eigene Sicherheit sogar Reifen mit M+S-Kennung sowie dem Schneeflockensymbol. Winterreifen verfügen über ein spezielles Profil und eine spezielle Gummimischung.
Der Begriff „Winterreifen“ wird im Gesetzestext, der Straßenverkehrsordnung, aber niemals konkret erwähnt. So können Sie theoretisch auch heute noch auf Ganzjahresreifen im Winter fahren. Laut StVO müssen Ihre Reifen jedoch eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufweisen. Experten raten aber auf Grund des erhöhten Unfallrisikos im Winter zu einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. (So lagern Sie Ihre Reifen nach dem Wechsel richtig)
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Ein Reifenwechsel ist demnach nur dann zwingend erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug bei Winterwetter mit Sommerreifen ausgestattet ist und Sie damit aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Betroffen sind dabei gleichermaßen Pkw sowie Lkw als auch Busse und Motorräder. (So wechseln Sie Ihre Reifen selbst und sparen Kosten)
Bewegen Sie Ihr Fahrzeug bei Glatteis und Schneeglätte nicht, brauchen Sie streng nach dem Gesetz keine Winterreifen. Dies kommt Inhabern von Zweit- oder Drittwagen oder ÖPNV-Nutzern im Winter entgegen. In schneearmen Regionen sind Winterreifen also kein unbedingtes Muss.
Wichtig: Die Frage nach einer Winterreifenpflicht betrifft im Übrigen auch Mietwagen. Hier tragen Sie als Fahrer dafür Sorge, dass die Bereifung den Wetterbedingungen entspricht und nicht der Autovermieter. (Winterreifenpflicht: Mietwagen-Firmen kassieren ab)
Im Fall der Nichtbeachtung kann bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlöschen. Werden Sie mit einer unpassenden Bereifung von der Polizei angehalten, droht Ihnen neben der Anordnung eines Reifenwechsels auch ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Vor der Erneuerung des StVO-Gesetzes waren es noch 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch einen Verstoß gegen die Winterreifenpflicht winkt sogar die Zahlung von 80 Euro (vorher 40 Euro) und ein Punkt in Flensburg.
Derzeit wird über eine Verschärfung der Winterreifenpflicht diskutiert. Laut auto-presse.de plant das Verkehrsministerium die Mindestgrenze für die Profiltiefe auf vier zu erhöhen. So soll im Winter eine bessere Bodenhaftung für alle Verkehrsteilnehmer garantiert und Unfälle verhindert werden. Übrigens werden jährlich laut Verkehrsstatistik 6.000 Unfälle nur durch den Wintereinbruch hervorgerufen. (Breitreifen für den Winter?)
Winterreifentest 2011: Kein Reifen ist "sehr gut"
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