Startseite Jetzt online bestellen und 10% Rabatt sichern

Sie sind hier: Ratgeber > Auto > Recht & Verkehr >

Schweres Vergehen - Alkohol am Steuer

...
Drucken Drucken

Schweres Vergehen: Alkohol am Steuer

nm (CF)

Wer betrunken beim Autofahren erwischt wird, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Führerscheinverbot und Geldstrafen sind - je nach Höhe des Alkoholpegels - zu erwarten. Doch auch die Sicherheit ist aufgrund von Alkohol am Steuer gefährdet. Welche Folgen können im Einzelfall drohen?

Betrunken Auto fahren: Welche Strafen gibt es?

Grundsätzlich lassen sich die Strafen in Bezug auf Alkohol am Steuer in verschiedene Kategorien einteilen. Wird ein Fahrer in einer Kontrolle mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut (bzw. 0,25 mg/l Alkohol im Atem) erwischt, begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit. Als Strafe drohen dem Fahrer 1 Monat Fahrverbot und 250 Euro Bußgeld, wenn dieser zum ersten Mal erwischt wurde. Beim zweiten Mal sind es dann schon 500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot. Bei mehr als zwei Vergehen sind 750 € und 3 Monate Fahrverbot fällig. Ist der Fahrer weiterhin uneinsichtig, kann auch eine Nachprüfung anstehen. Werden unter Alkoholeinfluss sogar Straftaten begangen, werden auch schon unterhalb der 0,5-Promille-Grenze erhöhte Strafen angesetzt. (MPU: So kommen Sie durch den Idiotentest)

Alkohol am Steuer- ein gefährliches Spiel mit dem Feuer (Foto: imago)

Alkohol am Steuer- ein gefährliches Spiel mit dem Feuer (Foto: imago)

Betrunken Auto fahren: Straßengefährdung

Eine Gefährdung besteht, wenn ein Rad- oder Kfz-Fahrer mehr als 0,3 Promille Alkohol hat und dann einen Unfall verursacht, bei der ein Sach- oder Personenschaden entsteht. Hier muss oft gerichtlich geklärt werden, ob das Verhalten im Straßenverkehr auf den Alkoholkonsum oder auf andere Gründe zurückzuführen ist. Die Strafen sind ganz unterschiedlich je nach entstandenem Schaden. Diese reichen vom Entzug der Fahrerlaubnis über hohe Geldstrafen bis hin zu 7 Punkten in Flensburg. Auch die Probezeit verlängert sich hier um 2 Jahre. (Wann ist der Führerschein weg?)

Verkehrssünden: So viele Punkte gibt's in Flensburg
6 Bilder von 9

Alkohol am Steuer: relative und absolute Fahruntauglichkeit

Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntauglichkeit vor, auch wenn noch keine Ausfallerscheinungen zu erkennen sind. Liegt der Fahrer noch unter 1,1 Promille, ist er als relativ fahruntauglich einzustufen, erhält dafür aber ebenso Fahrverbot, Geldstrafe und Punkte in Flensburg.


nm (CF)  

Inhalt versenden Versenden
Leserbrief An die Redaktion
Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus.
Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Diese Mail an
mailing-ifrarr
Artikel versenden
Empfänger
Absender
Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
 

"Schweres Vergehen - Alkohol am Steuer" verlinken

Verlinken Sie uns, wenn Ihnen der Artikel "Schweres Vergehen - Alkohol am Steuer" gefallen hat.

 
Stellen Sie Ihre Frage an alle Leser.
Stellen Sie Ihre Frage
Beliebteste Fragen zu "Auto"

Straßenverkehr
Die Gebühren werden immer höher
Parken in Deutschlands Innenstädten ist kein billiges Vergnügen (Foto: Imago)

So teuer ist Parken in Deutschland. Parkgebühren

Auto
Elektroflitzer auf 1, 50 Meter faltbar

Der kleine Hiriko kommt 2013 auf den Markt. zum Video

Auto-Service
Kfz-Steuer berechnen
 (Quelle: Archiv)

Ganz einfach und schnell vergleichen. Steuerrechner


Community
Sie fragen, User antworten
Frage & Antwort Community von ratgeber.t-online.de (Quelle: t-online.de)

Testen Sie die Community von ratgeber.t-online.de. hier anmelden

Bußgeldkatalog
Bußgeldrechner
Bußgeldrechner

Welche Verstöße kosten wieviel Bußgeld? Bußgeldrechner

Partner-Angebot
Jetzt Autokosten senken
Über 180 Tarife vergleichen, online abschließen und bis zu 500 € sparen! (Foto: transparo)

Kfz-Versicherung wechseln und bis zu 500 Euro jährlich sparen. Versicherungsvergleich starten


Zur breiten Ansicht
© Deutsche Telekom AG 2012

Anzeige