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Scheidung vor Gericht - Das gilt es zu beachten

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Scheidung vor Gericht: Das gilt es zu beachten

df (CF)

Nicht wenige Ehen enden vor Gericht. Nach Ablauf eines Trennungsjahres entscheidet ein Richter, ob die Scheidung vor Gericht vollzogen werden kann. Während der Verhandlung haben die Eheleute ihre wirkliche Trennung nachzuweisen. Um beim Scheidungstermin keine bösen Überraschungen zu erleben, gilt es einiges zu beachten.

Scheidung vor Gericht: Trennungsjahr als Voraussetzung

Eine Scheidung vor Gericht setzt eine echte Trennung der Eheleute voraus. Während der Verhandlung muss deutlich werden, dass die Verheirateten ihre Lebensbereiche während des Trennungsjahres konsequent unabhängig voneinander organisiert haben. Sie sollten getrennt voneinander geschlafen, getrennt Wäsche gewaschen, getrennt eingekauft und getrennt voneinander gekocht haben. Bei gemeinsam vorhandenen Kindern akzeptieren Richter geringe Gemeinsamkeiten, die sich aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus ergeben. Eheleute müssen beim Scheidungstermin beachten, dass der von ihnen genannte Trennungszeitpunkt mit dem in der Scheidungsklage genannten Termin übereinstimmt. Auch alle übrigen Aussagen sollten jeweils nicht von denen des anderen Ehepartners abweichen.

Vorgetäuschte Trennung - das ist zu beachten 

Manche Eheleute nehmen es mit der Trennung im Trennungsjahr nicht so genau. Eine echte Trennung bei der Scheidung vor Gericht nur vorzutäuschen, kann schief gehen, selbst wenn dies im Vorfeld einvernehmlich abgesprochen war. Nicht selten bringt ein Ehepartner während der Verhandlung plötzlich vor, während des Trennungsjahres doch nicht getrennt gelebt zu haben. Dann bleibt dem eigentlich scheidungswilligen anderen Ehepartner nichts anderes übrig, als den Scheidungsantrag zurückzuziehen und die zumeist hohen Kosten zu übernehmen.


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