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Ein Schadenrückkauf von Ihrer Kfz-Versicherung kann die Veränderung der Schadenfreiheitklasse abwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein solcher "Deal" für den Versicherungsnehmer lohnen.
Die allgemeine Vorgehensweise in einem Schadensfall ist bekannt: Sie melden Ihrer Kfz-Versicherung einen Schaden und werden im Zuge dessen in Ihrer Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Fortan müssen Sie – sofern Sie keinen Rabattschutz genießen – einen höheren Versicherungsbetrag leisten. Je mehr Schäden innerhalb eines Kalenderjahres an die Versicherung gemeldet werden, desto stärker fällt die Rückstufung aus.
Bei einem Schadenrückkauf hingegen erstatten Sie der Versicherung einen Schaden und vermeiden im Zuge dessen die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Eine gesetzliche Vorschrift für die Möglichkeit des Schadenrückkaufs besteht allerdings nur in der Haftpflichtversicherung. Dennoch sind viele Kfz-Versicherungen längst dazu übergegangen, auch in der Kaskoversicherung eine entsprechende Möglichkeit einzuräumen.
Ab Meldung des Schadens haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, um diesen wieder zurückzukaufen. Somit haben Sie ausreichend Zeit, beide Wege auszurechnen und miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich für einen Rückkauf, müssen Sie lediglich den erstatteten Betrag an Ihre Kfz-Versicherung zurücküberweisen. Diese behandelt den Vorgang fortan so, als wäre er nie geschehen.
Ob sich ein Schadenrückkauf lohnt oder nicht, ist eine sehr individuelle Frage. Grundsätzlich ist jedoch herauszustellen, dass sich der Rückkauf bei kleineren Schäden am häufigsten lohnt: Durch einen verhältnismäßig kleinen Hebel wird in solchen Fällen eine dauerhaft höhere Belastung bei der Versicherungsprämie ausgelöst. Um das Ganze auf den Prüfstand zu stellen, benötigen Sie die finale Schadenssumme, die Ihnen von der Kfz-Versicherung nach der Regulierung mitgeteilt wird.
Anschließend können Sie anhand der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers einfach ausrechen, welche Mehrbelastung die Rückstufung zufolge haben würde. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass es für die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung jeweils eine eigene Rückstufungstabelle gibt.
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