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Rückforderungen bei der Riester-Rente - Wen betrifft das?

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Rückforderungen bei der Riester-Rente: Wen betrifft das?

ek (CF) / (bec)

Der Bund prüft immer strenger die Zulagen einer Riester-Rente. Eine Millionen Deutsche sollten diese zurückzahlen. Wir sagen Ihnen, wen das betrifft und was Sie tun müssen, um sich die Zuschüsse nachträglich doch noch zu sichern.

Riester-Rente: 14,8 Millionen Deutsche sind dabei

Seit 2001 gibt es die Riester-Rente. Mit der Einführung dieses staatlichen Förderprogramms wollte der Bund die Deutschen dazu veranlassen, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Riester-Rente zurückzahlen: So geht`s. (Foto: imago)

Riester-Rente zurückzahlen: So geht`s. (Foto: imago)

14,8 Millionen Menschen in Deutschland haben laut Statistischem Bundesamt bislang einen Riester-Vertrag unterzeichnet. Nun hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass Anleger auf erhaltene Zuschüsse vom Staat überprüft werden. Haben sie in der Vergangenheit zu hohe Fördermittel erhalten, sollen sie diese jetzt zurückzahlen. 1,5 Millionen Deutsche sind davon angeblich betroffen. Rückforderungen in Höhe von 500 Millionen Euro stehen zur Debatte. (Geförderte Altersvorsorge: Für wen sich die Riesterrente lohnt)

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Wann muss ich mit Rückforderungen rechnen?

Grundsätzlich gibt es drei Gründe, warum Sie Ihre Zulageberechtigung in der Vergangenheit verloren haben könnten und nun Zuschüsse rückerstatten sollen:

1.)     Sie haben als Sparer falsche Anhaben gemacht

2.)     Durch eine Veränderung Ihrer Lebensumstände hatten Sie keine Berechtigung mehr auf staatliche Förderung (Geburt, Umzug, Einkommenswechsel)

3.)     Sie haben Ihren Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt

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Was im Falle eines Umzugs oder Kündigung passiert

Ist das Kind älter als fünfundzwanzig Jahre oder in einer Berufsausbildung, so muss die Kinderzulage nun zurück erstattet werden. Familien, die es versäumen, einen Umzug der Familienkasse mitzuteilen, haben keinen Anspruch mehr auf die Kinderzulage vom Staat. Wird der Riester-Vertrag vor dem sechzigsten Lebensjahr gekündigt, müssen alle Förderungen und Steuervorteile zurückgezahlt werden – sofern die Sparsumme nicht in einen neuen Riester-Vertrag angelegt wird. (Riester: Fondssparpläne und ihre Chancen)

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Zeigt sich, dass Sie als Vorsorgesparer doch nicht berechtigt waren, greift die Zulagestelle des Bundes im Jahr 2012 direkt auf Ihr Riester-Konto zu und holt sich den zu viel gezahlten Betrag einfach zurück. Haben Sie als Riester-Anleger Ihre Zulageberechtigung verloren, ist aber noch nicht alles Geld weg und sie können intervenieren.

Da die Riester-Rente und ihr System gemeinhin als zu kompliziert und undurchsichtig gelten, wird Ihnen vom Bund keine Absicht vorgeworfen und Sie können durch eine Nachzahlung Ihren Anspruch und damit die Zuschüsse doch noch erhalten. Mit einem so genannten „Festsetzungsantrag“ können Sie über Ihren Anbieter den Beitrag unter Umständen vom Staat zurückfordern. (Was Ihnen die Riester-Rente bringt)


ek (CF) / (bec)  

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