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Auch für Beamte lohnt sich der Abschluss einer Riester-Rente für das Alter. Die Unterschiede im Vergleich zu Angestellten sind relativ klein. Der Gesetzgeber war daran interessiert, ein möglichst einheitliches Modell für alle Personen zu schaffen.
Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Riester-Rente treffen auch bei Beamten zu. Das bedeutet konkret, dass eine Zulage von 154 Euro pro Jahr gewährt wird. Für Kinder bekommen Sie entweder 185 Euro oder bei Neugeborenen ab dem Jahr 2008 sogar 300 Euro. Auch bei der steuerlichen Absetzbarkeit haben Sie als Beamter keine Nachteile, denn Sie können Ihre Sparbeiträge als Sonderausgaben geltend machen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt, der für reguläre Arbeitnehmer anfällt, spielt für Beamte normalerweise keine Rolle: Sie müssen aufgrund ihrer Pensionshöhe nicht fürchten, dass spätere Riester-Rentenzahlungen aufgrund eines niedrigen Rentenanspruchs vielleicht mit Sozialleistungen verrechnet werden.
Unterschiede ergeben sich auch bei einer Entgeltumwandlung bzw. betrieblichen Altersvorsorge. Beamten ist es nicht möglich eine betriebliche Altersvorsorge zu betreiben, daher ist für sie auch keine Entgeltumwandlung möglich.
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