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Die Renteninformation informiert den Rentenversicherten jährlich über die Höhe der Bezüge, die er - nach dem aktuellen Einzahlungsstand - nach dem Renteneintrittsalter zu erwarten hat. Voraussetzung dafür ist, dass er mindestens fünf Jahre oder 60 Kalendermonate in die Rentenversicherung eingezahlt hat und das 27. Lebensjahr vollendet hat.
Neben den personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Geburtsdatum) enthält die Renteninformation die Zahl der bislang erworbenen Entgeltpunkte. Diese errechnen sich aus den bislang eingezahlten Beiträgen und ergeben nach dem Ende der persönlichen „Erwerbsbiographie“ die Rentenhöhe.
Weiterhin gibt die Renteninformation die Höhe der monatlichen Rente an, falls der Versicherte zum heutigen Zeitpunkt voll erwerbsgemindert wäre. Es folgt die Hochrechnung der Altersrente zum 65. beziehungsweise für die jüngere Generation zum 67. Lebensjahr in verschiedenen Varianten.
Damit noch nicht genug, enthält die Renteninformation auch die Versicherungszeiten. Diese Angabe ist besonders wichtig und stets zu überprüfen, da es sich um eine Auflistung der bislang eingegangenen Rentenbeiträge handelt. Sie bilden die Grundlage für die Errechnung der späteren Rentenhöhe. Sollte hier Ihrer Meinung nach etwas nicht stimmen, sollten Sie sich mit der Deutsche Rentenversicherung Bund in Verbindung setzen.
Obwohl Fehler bei der Renteninformation verhältnismäßig selten auf der Tagesordnung stehen, gibt es sie. Neben den erwähnten Versicherungszeiten sind davon nicht selten auch die Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Auszeit wegen Kindererziehung oder Berufsausbildung) betroffen. Schließlich wird auch der Einfluss des Kaufkraftverlustes auf die spätere Rentenhöhe erwähnt.
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