sk (CF)
Jeder Rentenversicherte sollte gewissenhaft seinen Rentenbescheid prüfen, um Fehler auszuschließen. Mit den folgenden Tipps bleiben Sie bereits Jahrzehnte vor dem 65. beziehungsweise 67. Lebensjahr auf der sicheren Seite.
Sofern der Rentenversicherte bereits über fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und das 27. Lebensjahr vollendet hat, erhält er fortan einmal jährlich die sogenannte Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hierbei handelt es sich um eine Art Update über den aktuellen Stand der Dinge, das unter anderem das Entgeltpunktekonto sowie die bisherige Versicherungszeit auflistet.
Gelegentlich kann sich hierbei ein Fehler einschleichen, infolgedessen beispielsweise Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten wie die Auszeit wegen Kindererziehung, Berufsausbildung etc. nicht berücksichtigt werden. Sofern dies unentdeckt bleibt, können solche Fehler letztlich die Rentenhöhe beeinflussen. In einem solchen Fall sollten Sie das Problem im Dialog mit der Deutschen Rentenversicherung Bund klären.
Leider kommt es auch häufig mal zu Zahlendrehern oder schlichtweg falsch angegebenen Einkommenshöhen – angesichts der Tatsache, dass jährlich rund 600.000 neue Rentenbescheide bearbeitet werden, ist dies nicht weiter verwunderlich. Vertrauen ist gut, Kontrolle besser.
Insbesondere unmittelbar nach dem Rentenbeginn sollten Sie den ersten Rentenbescheid prüfen. Sollten dabei Fehler zu Tage kommen, dürfen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch spätere Überprüfungen erlaubt. Im nächsten Schritt könnten Sie dann eine sogenannte „Neufeststellung“ beantragen.
Wichtiger Tipp: Sofern Ihr Widerspruch abgelehnt wird, bleibt nur noch der Weg über das Sozialgericht. Beachten Sie, das Nachzahlungen nur für maximal vier Jahre rückwirkend geleistet werden können.
sk (CF)
Verfolgen Sie den DAX live von der Parkettkamera in Frankfurt.
Jetzt starten
Was Sie wissen sollten, wenn Sie Geld brauchen. Finanzierung