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Wenn Sie in den Ruhestand gehen, muss die Rentenkasse zunächst die Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen überprüfen und Ihre Rente berechnen. Mit den folgenden Tipps können Sie sich über die auf den ersten Blick komplizierte Methodik einen Überblick verschaffen.
Der wichtigste Faktor bei der Berechnung Ihrer Rente sind die geleisteten Rentenbeiträge. Dabei gilt naturgemäß: Je mehr Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit in die Rentenkasse eingezahlt haben, desto höher fällt am Ende die Rente aus. Im Zuge dessen werden zunächst die bisher geleisteten Beiträge in sogenannte „Entgeltpunkte“ umgerechnet.
Dabei wird das rentenversicherungspflichtige Entgelt durch das durchschnittliche Entgelt aller Arbeitnehmer des jeweiligen Jahres dividiert. Hat der Arbeitnehmer in jenem Jahr genau das verdient, was im Schnitt alle Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt umgesetzt haben, erhält er einen Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Fällt der Verdienst dagegen geringer oder höher aus, schlägt sich das dementsprechend beim Entgeltpunktekonto nieder.
Jede Rente hat einen sogenannten Rentenartfaktor. Dieser weist bei einer vollen Rente, ganz gleich welcher Art (zum Beispiel Alters- oder Erwerbslosenrente) grundsätzlich den Wert 1,0 auf. Bei bestimmten Rentenkonstellationen kann der Wert allerdings geringer ausfallen. Ebenfalls von Bedeutung, wenn Sie Ihre Rente berechnen, ist der aktuelle Rentenwert. Dahinter steckt der aktuelle Wert eines Entgeltpunktes. Seit dem 01.07.2011 liegt dieser in den alten Bundesländern bei 27,47 Euro und in den neuen Bundesländern bei 24,37 Euro.
Wenn Sie Ihre Rente berechnen, müssen Sie Auf- und Abschläge berücksichtigen, die durch den Zugangsfaktor berechnet werden. Aufschläge werden beispielsweise gewährt, wenn eine Regelaltersrente nicht sofort nach dem Erreichen der Altersgrenze beansprucht wird. Umgekehrt muss der Rentner Abschläge in Kauf nehmen, wenn er die Leistungen vorzeitig in Anspruch nimmt. Wie hoch der Abschlag ausfällt, hängt von vielen Faktoren (unter anderem Geburtsjahr, Schwerbehinderungen, Anzahl der Versicherungsjahre) ab. Wird die Rente weder mit Auf-, noch Abschlägen berechnet, beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
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