md (CF)
Um die gesetzliche Rente beziehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Regelaltersrente kann ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden. Für Jahrgänge ab 1964 ist der Bezug nach einer Anpassung erst ab dem 67. Lebensjahr möglich.
Die Regelaltersrente geht auf das am 22. Mai 1889 verabschiedete Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung zurück. Damals sah der Reichstag eine Altersrente für gewerbliche Arbeiter ab dem 70. Lebensjahr vor. Im Jahr 1916 wurde die Altersgrenze dann auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen angepasst.
Wohlgemerkt war die Lebenserwartung damals deutlich niedriger als heute. Die Renten mussten dementsprechend über einen deutlich kürzeren Zeitraum geleistet werden. Heute sieht die Situation anders aus.
Der Bezug der Regelaltersrente kann heute erst erfolgen, wenn eine Person einen entsprechenden Antrag stellt. Im Rahmen dieses Antrags wird anschließend geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. So muss der Versicherte mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dabei werden neben den Beitragszeiten auch etwaige Ersatzzeiten – beispielsweise durch Kindererziehung – angerechnet.
Davon abgesehen muss die erwähnte Regelaltersgrenze erreicht sein: Personen, die vor 1947 geboren wurden, müssen bis zum 65. Lebensjahr plus einen Monat arbeiten. Für Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer zum Beispiel 1958 geboren wurde, muss bereits bis zum 66. Lebensjahr arbeiten.
Ausnahmen macht der Gesetzgeber nur bei Menschen, die vor 1954 auf die Welt gekommen sind und bis Ende 2006 auf Basis einer anerkannten Altersteilzeitvereinbarung tätig waren. Tatsächlich liegt das Renteneintrittsalter bei vielen Deutschen unter 65 Jahren, da viele eine andere Rentenart wie zum Beispiel die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ beziehen müssen.
md (CF)
Verfolgen Sie den DAX live von der Parkettkamera in Frankfurt.
Jetzt starten
Was Sie wissen sollten, wenn Sie Geld brauchen. Finanzierung