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Rail und Fly – die Kombination aus Bahnanreise und Flug – wird oft als bequeme Möglichkeit angeboten und beworben, um entspannt in den Urlaub zu starten. Dumm nur, wenn die Bahn Verspätung hat und aus diesem Grund der Flug verpasst wird. In diesem Fall haben Sie jedoch Rechte, die Sie geltend machen können.
Wenn Ihnen der Reiseveranstalter ein Rail & Fly-Ticket angeboten hat, und Sie aufgrund einer Verspätung der Bahn den Flug verpasst haben, so haftet in diesem Fall der Reiseveranstalter. Dies haben mehrere Gerichte bekräftigt. Das gilt allerdings nur, wenn Sie sich an die Empfehlungen des Reiseveranstalters halten, zu welcher Zeit Sie am Flughafen eintreffen sollten, also beispielsweise zwei Stunden vorher. Verpassen Sie das Flugzeug trotzdem, können Sie die Kosten für den Ersatzflug und eine eventuell notwendige Hotelübernachtung vom Veranstalter zurückfordern.
Außer einer Verspätung der Bahn können auch andere Gründe dazu führen, dass der Flug verpasst wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Termine für die Zuganfahrt und den Abflug vom Veranstalter nicht eindeutig und zweifelsfrei angegeben werden. In diesem Fall haftet ebenfalls der Reiseveranstalter, auch wenn es sich im Zweifelsfall selbstverständlich immer lohnt, vorher nachzufragen. Achten Sie auch auf die AGB und das Kleingedruckte: Dort sollte das Rail und Fly-Ticket integraler Bestandteil des Services sein und nicht als externe Leistung angeboten werden.
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