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Pflegestufe beantragen und Leistungen beziehen

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Pflegestufe beantragen und Leistungen beziehen

th (CF) /mmg

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, müssen Sie zunächst die richtige Pflegestufe beantragen, denn davon ist die Höhe der monatlichen Auszahlungen abhängig. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was dabei alles zu beachten ist.

Pflegeversicherung und Pflegestufen

Bevor Sie die passende Pflegestufe beantragen und die entsprechenden Leistungen beziehen können, sollten Sie zuerst wissen, welche Pflegestufen es gibt. Pflegestufen richten sich im Wesentlichen danach, wie viel Zeit und Aufwand für die Pflege der bedürftigen Person benötigt wird. (Betreuung älterer Menschen: Verschiedene Möglichkeiten)

Pflegestufe beantragen: Wichtig für die Pflegeversicherung (Quelle: Archiv)

Pflegestufe beantragen: Wichtig für die Pflegeversicherung (Quelle: Archiv)

Unterscheidung in drei Pflegestufen

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren dieser drei genannten Bereiche mindestens einmal pro Tag Hilfe benötigen. Außerdem benötigen diese mehrmals pro Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftige) benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe und Unterstützung bei der Grundpflege. Darüber hinaus erhalten auch sie mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftige) benötigen rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung können Bedürftige der Pflegestufe 3 nicht selbst erledigen und brauchen folglich mehrfach in der Woche Unterstützung.

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Wie hoch die einzelnen Pflegestufen bemessen sind

Auf Grundlage der einzelnen Pflegestufen ist laut § 15 Absatz 3 des SGB ein bestimmter Mindestzeitaufwand erforderlich:

Pflegestufe

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

Gesamte tägliche Pflegezeit

mindestens 90 Minuten

mindestens 3 Stunden

mindestens 5 Stunden

davon Grundpflegezeit

mindestens 46 Minuten

mindestens 2 Stunden

mindestens 4 Stunden


So beantragen Sie die passende Pflegestufe

Wenn Sie für einen Ihrer Angehörigen Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchten, sollten Sie schriftlich genau festhalten, wie viel Zeit bislang für die Pflege aufgewendet werden muss. Denken Sie dabei auch an kleinere Handgriffe, wie zum Beispiel das Waschen von Händen vor und nach dem Essen. Allerdings geht die Pflegeversicherung bei der Festlegung der Leistungen nicht vom tatsächlichen Zeitaufwand, sondern von bestimmten Richtwerten aus. Neben der eigentlichen Pflege wird auch der Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Waschen, Einkaufen) berücksichtigt. Möchten Sie die Pflegestufe beantragen, so tun Sie dies direkt bei der Pflegeversicherung, die dann meist einen Gutachter vorbeischickt und die Höhe der Pflegestufe feststellt.

Wie hoch entfallen die Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Pflegestufe 1: Die Leistung für die häusliche Pflege beträgt für selbst organisierte Pflegepersonen, d.h. für die Angehörigen selbst oder die von ihnen eigenständig organisierten Pfleger, monatlich 225 Euro (ab 2012 dann 235 Euro). Wird die Pflegeleistung eines ambulanten Hilfsdienstes in Anspruch genommen, erfolgt keine Auszahlung, sondern dieser rechnet direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab. Dabei werden maximal 440 Euro (ab 2012 dann 450 Euro) pro Monat anerkannt.

Pflegestufe 2: Hierbei beträgt die Höhe der Zahlung für die häusliche Pflege 430 Euro (ab 2011 440 Euro) pro Monat, sofern die Pflegepersonen selbst organisiert sind. Die Leistungen an ambulante Hilfsdienste sind auf maximal 1040 Euro (ab 2012 dann 1100 Euro) begrenzt.

Pflegestufe 3: Häusliche Pflege wird mit 685 Euro (ab 2012 dann 700 Euro) vergütet, ambulante Pflege mit maximal 1.510 Euro (ab 2012 1550 Euro).

Was Sie bei der selbstorganisierten Pflege beachten sollten

Da bei der selbst organisierten Pflege eine Auszahlung der Pflegeleistung erfolgt, wird durch regelmäßige Besuche eines ambulanten Pflegedienstes sichergestellt, dass die Pflegebedürftigen von Ihren Angehörigen bzw. den selbst organisierten Pflegern entsprechend gut versorgt werden.

Bei Pflegestufe 1 und 2 erfolgen diese Besuche alle sechs Monate. Bei Pflegestufe 3 sogar alle drei Monate. Sollte der ambulante Pflegedienst Defizite feststellen, wird die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt und ein ambulanter Pflegedienst oder in manchen Fällen die stationäre Pflege verordnet, wie diverse Pflegeversicherungen informieren.

Nicht alle Leistungen sind abgedeckt

Sie sollten sich aber auch im Klaren sein, dass weder die gesetzliche noch die private Pflegesicherung alle Leistungen abdeckt. Gerade eine Unterbringung im Pflegeheim ist sehr teuer und kann mit 3.000 bis 4.000 Euro zu Buche schlagen. (So finden Sie ein gutes Pflegeheim)

Aber auch für die Pflege zu Hause reichen die Leistungen der Pflegeversicherung in vielen Fällen nicht aus. Daher sollten Sie unbedingt rechtzeitig in Form einer Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung vorsorgen. Hierzu können Sie sich selbstverständlich bei Ihrer Krankenversicherung informieren.

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