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Sie haben es versäumt, sich bei ihrem vorigen Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen zu lassen? Keine Panik, ein nachträgliches Arbeitszeugnis ist jederzeit möglich, wenn Sie es zum Beispiel dringend für einen neuen Job benötigen.
Laut Gesetz können Sie auch noch einige Monate nach ihrer Kündigung ein nachträgliches Arbeitszeugnis verlangen. Wenn Sie einvernehmlich gekündigt haben, sollte dies kein Problem sein. Wurden Sie gekündigt, wollen Sie wahrscheinlich sowieso darauf verzichten. Wenn ihr Ausscheiden erst ein paar Wochen her ist, wird sich der Chef auf jeden Fall an Sie erinnern. Wenn nicht, dann nennen Sie ihm noch mal genau ihre damaligen Aufgabengebiete, dann wird er sich garantiert erinnern. Auch können Sie dem Chef ein wenig unter die Arme greifen und ein Arbeitszeugnis selber erstellen und an die Firma zur Unterschrift schicken. Natürlich ein qualifiziertes Zeugnis, worin Sie sich loben. Dieses ist vor allem dann praktisch, wenn Sie bereits drei, vier Jahren nicht mehr für das Unternehmen tätig waren.
Das Gesetz geht von einer Verjährungsfrist von drei Jahren aus, früher waren 30 Jahre üblich. In so langer Zeit kann aber viel passieren. Entweder der Chef verstirbt, die Firma geht in Konkurs oder man erinnert sich einfach nicht mehr an Sie. Je früher Sie damit anfangen, desto eher wird man Ihnen Ihr Zeugnis ausstellen. Dieses sollten Sie sofort nach der Kündigung verlangen, vom Gesetz haben Sie das Recht dazu. Der Chef darf es Ihnen also nicht verweigern, unter Stress setzen müssen Sie ihn aber nicht. Nach ein oder zwei Wochen dürfen Sie darauf bestehen.
rr (CF)
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