ks (CF)
Wenn sich in einer Familie Nachwuchs einstellt, ist damit automatisch der Anspruch auf Elterngeld verbunden. Im Rahmen der Elternzeit kann Ihnen jedoch ein erheblicher Nachteil beim Elterngeld erwachsen, was vor allem mit der Form der gewählten Krankenversicherung zu tun hat. Wenn Sie sich hier für die private Variante entschieden haben, sollten Sie darauf achten, welcher Elternteil das Elterngeld beantragt.
Ein Nachteil beim Elterngeld entsteht vor allem dann, wenn Sie als Eltern zu den Gutverdienern zählen. Sowohl Selbstständige als auch Personen, deren jährliches Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro jährlich liegt, sind in der Lage, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Wahlweise besteht stets die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und auf die private Option zu verzichten.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, entsteht der Nachteil beim Elterngeld dadurch, dass die Krankenversicherung komplett weiterbezahlt werden muss. Das sieht bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung anders aus. Ist Ihr Ehepartner ebenfalls Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, so können Sie den Nachteil beim Elterngeld dadurch umgehen, dass Sie sich im Rahmen der Familienversicherung direkt mitversichern lassen. In der Folge erhalten Sie einerseits das volle Elterngeld und müssen andererseits keinerlei Krankenversicherungsbeiträge entrichten, da diese bereits von Ihrem Ehepartner übernommen werden.
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