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Neben der klassischen Rente, die gleichermaßen von Angestellten wie von Selbstständigen bezogen werden kann, ist es zur Altersvorsorge ebenso möglich, eine Lebensversicherung abzuschließen. Es sind dabei jedoch einige spezielle Bedingungen zu beachten, damit sich diese Form der Altersvorsorge lohnt. Der Abschluss ist dabei stets freiwillig, und die Konditionen können – je nach Anbieter – erheblich variieren.
Eine Lebensversicherung gibt es in unterschiedlichen Formen, und nur einige der auf dem Markt angebotenen Verträge eignen sich für die Altersvorsorge. Während bei einer Risikolebensversicherung lediglich die Hinterbliebenen für den Fall des Ablebens des Versicherten vor dem Erreichen eines bestimmten Alters profitieren, ist vor allem die Kapitallebensversicherung als Ergänzung der Rente geeignet.
Eine Kapitallebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung wird über einen exakt festgelegten Zeitraum aufgebaut und angespart. Zudem legen Sie bereits bei Vertragsabschluss fest, wann die Rente fällig sein soll. Dies kann beispielsweise bei Erreichen des 60. oder des 65. Lebensjahres der Fall sein. Zudem legen Sie fest, ob Ihre Altersvorsorge monatlich ausgezahlt werden soll, oder ob Sie den Endbetrag in Form einer Einmalzahlung erhalten möchten.
Meist werden neben einer garantierte Summe auch Überschussanteile ausgeschüttet, die sich aus der Anlage in Fonds oder anderen Kapitalformen ergeben und einen erheblichen Anteil der Rente ausmachen können. Zuletzt ist zu bemerken, dass bestimmte Formen der Lebensversicherung auch steuerlich gefördert und zudem als Riester-Rente oder Rürup-Rente mit Zuschüssen versehen werden. (Ohne Lebenskrise in den Ruhestand)
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