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Wenn ein Mietrechtsstreit vor Gericht landet, dann ist fast immer zunächst das Amtsgericht zuständig. Der Streitwert ergibt sich in der Regel aus der Höhe der Miete.
Ein harmonisches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist viel wert. In der Realität kommt es jedoch leider oft zu Streitigkeiten, die sich nicht selten über einen längeren Zeitraum hinziehen. Irgendwann scheinen die Möglichkeiten für eine friedliche Einigung ausgeschöpft. Die Folge: Der Mietrechtsstreit landet vor Gericht. Sowohl Mieter als auch Vermieter können klagen. Die Zuständigkeit liegt in aller Regel beim Amtsgericht. Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich das Mietobjekt befindet. Möchte ein Wohnungsmieter also eine Klage einreichen, so kann er das nicht am Wohnort des Vermieters tun. Hier würde die Klage sofort abgewiesen.
Wer den Mietrechtsstreit vor Gericht bringt, muss sich über die möglichen Kosten im Klaren sein. Die unterlegene Partei muss nicht nur die Gerichtskosten tragen, sondern auch das Honorar der Anwälte bezahlen - und zwar sowohl der eigenen wie auch der gegnerischen. Zwar ist eine Klage und eine Verteidigung vor dem Amtsgericht grundsätzlich auch ohne Rechtsbeistand möglich. Doch das Mietrecht ist sehr komplex und entwickelt sich durch neue Urteile laufend fort. Eine Vertretung auf eigene Faust ist daher in der Regel nicht empfehlenswert.
Großen Einfluss auf die Kosten hat der Streitwert. Er bemisst sich in der Regel anhand der Miete. In den meisten Fällen geht es um ausstehende Mietzahlungen, die vom Vermieter eingeklagt werden. Stehen zum Beispiel drei Monatsmieten aus, so wird der Streitwert auf die Höhe dieser Forderung festgelegt.
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