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Mietnomaden - So schützen Sie sich

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Mietnomaden: So schützen Sie sich

cw (CF)/ niw

Mietnomaden täuschen in Serie ihre Vermieter. Sie haben von Vornherein nicht die Absicht, ihre Miete zu bezahlen und lassen häufig die Wohnung in einem desolaten Zustand zurück. Der Vermieter wird somit nicht nur um die Miete betrogen, sondern muss oftmals auch noch in eine kostspielige Renovierung investieren. Laut "Focus" entsteht einem Vermieter durch Mietnomaden im Durchschnitt ein Schaden von 25.000 Euro.

Mietnomaden rechtzeitig erkennen

Das A und O für den Schutz vor Mietnomaden ist, diese gar nicht erst einziehen zu lassen. Leichter gesagt als getan: Sind sie erst einmal in der Wohnung, nutzen Sie jedes rechtliche Schlupfloch und das ganze Register an Verzögerungstaktiken, um dort zu bleiben – und das ohne zu zahlen. Leider sind Mietnomaden häufig nicht als solche zu erkennen. Daher gilt insbesondere für private Vermieter: Treten Sie potentiellen Mietern immer mit Skepsis gegenüber, lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten täuschen und sich nicht zu einer spontanen Entscheidung hinreißen.

Mietnomaden sind ein Alptraum für jeden Vermieter (Foto: dpa)

Mietnomaden sind ein Alptraum für jeden Vermieter (Foto: dpa)

Gegen Mietnomaden absichern

Die „Stuttgarter Zeitung“ rät, sich als Vermieter in jedem Fall vorab über die Zahlungsfähigkeit der Interessenten zu informieren. Eine Selbstauskunft sollte unbedingt durch schriftliche Belege ergänzt werden. Sträuben sich die Mieter dagegen, Ihnen einen Einkommensnachweis oder eine Schufa-Auskunft vorzulegen, sollten Sie besser weitersuchen. Ein guter Tipp ist auch, sich beim letzten Vermieter nach den Interessenten zu erkundigen.

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Bei Vertragsabschluss sollten Sie sicherstellen, dass die persönlichen Angaben des Mieters im Vertrag komplett sind. Um sich als Vermieter zumindest zu einem Teil finanziell gegen Mietnomaden abzusichern, sollten Sie außerdem folgende Tipps beachten: Bestehen Sie auf eine Mietsicherheit in Form einer Kaution. Diese darf den Betrag von drei Monatsmieten nicht übersteigen.

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Was viele nicht wissen: Mieter haben laut § 551 BGB das Recht, ihre Kaution in mehreren Raten zu zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Lassen Sie sich deshalb die Kaution oder einen Teil davon bei Vertragsabschluss bezahlen, auf keinen Fall später. Die Fachzeitschrift "Immobilen vermieten & verwalten" empfiehlt sogar, keinen Schlüssel auszuhändigen, bevor Sie nicht die erste Rate der Kaution vom Mieter erhalten haben.

Was Vermieter tun können

Zögern Sie nicht, bei Zahlungsrückständen schnell zu handeln, gerade wenn es sich um neue Mieter handelt. Sollten die Mietzahlungen ausbleiben, können Sie von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen und fristlos kündigen. (Was tun, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt?)

Das Kündigungsschreiben senden Sie am besten per Einschreiben. So sind Sie rechtlich abgesichert und die Mieter können nicht behaupten, das Schreiben niemals erhalten zu haben. Am besten gehen Sie auch nicht auf Entschuldigungen oder Beteuerungen der Mieter ein, dabei handelt es sich meist nur um eine Verzögerungstaktik. Sollte der Mieter dann doch zahlen, wird die Kündigung natürlich hinfällig. Da sich Mietnomaden jedoch durch eine Kündigung im Allgemeinen nicht beeindrucken lassen, wäre der nächste Schritt eine Räumungsklage.

Absicherung durch Rechtsschutz

Was viele Vermieter nicht wissen: Damit Sie die Kosten für die recht teure Räumung durch einen Gerichtsvollzieher nicht selbst tragen müssen, ist der Abschuss einer Rechtsschutzversicherung in jedem Fall empfehlenswert.

Schäden an der Immobilie, Mietausfälle oder Kosten für eine Entrümpelung sind leider durch diese Versicherung nicht abgedeckt, und eine Klage gegen den Mieter ist wenig Erfolg versprechend. Deshalb sollten Sie schon im Vorfeld versuchen, nicht auf Mietnomaden hereinzufallen.


cw (CF)/ niw  

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